Meister: Sondersitzung zur Verletzung der Maastricht-Defizitkriterien für Öffentlichkeit zugänglich machen
Berlin (ots)
Zu der für den 24. November 2003 beschlossenen Sondersitzung des Finanz-, Haushalts- und Europaausschusses zum laufenden Defizitverfahren gegen Deutschland im Hinblick auf den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt mit Finanzminister Eichel erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt durchgesetzt, dass am Montag, dem 24. November 2003, von 12.00 bis 14.00 Uhr eine gemeinsame Sondersitzung des Finanz-, Haushalts- und Europaausschusses mit Bundesfinanzminister Eichel zur Erörterung des auf Europäischer Ebene laufenden Defizit-Verfahrens gegen Deutschland im Rahmen Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt abgehalten wird.
Die Union wird zudem beantragen, dass zu dieser Sitzung aufgrund der hohen öffentlichen Bedeutung des Beratungsgegenstands die Öffentlichkeit zugelassen wird.
Der federführende Finanzausschuss wird hierüber zu Beginn der Sitzung am 24. November bzw. ggf. vorab im Zuge eines Umlaufverfahrens auf Antrag der Union abzustimmen und mit Mehrheit zu befinden haben. Die Union fordert die Koalitionsfraktionen nachdrücklich auf, diesem Anliegen dem Zulassen der Öffentlichkeit die Zustimmung nicht zu verweigern. Die Frage der Einhaltung des Europäischen Vertrags auch durch Deutschland ist von zentraler Bedeutung für die Stabilität der gemeinsamen europäischen Währung.
Vor der anstehenden Entscheidung im ECOFIN-Rat am Dienstag, dem 25. November 2003, soll Bundesfinanzminister Eichel in der Sondersitzung Stellung zur aktuellen Diskussion zum Europäischen Stabilitätspakt und zur fortlaufenden Verletzung des Defizitkriteriums von Maastricht (maximal 3 % Verschuldung des öffentlichen Gesamthaushalts) nehmen.
Deutschland darf sich nicht an einer Diskussion über eine mögliche flexible Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beteiligen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, einen seriösen Haushalt 2004 aufzustellen, der die Verfassung nicht zum dritten Mal bricht und den Maastricht-Kriterien entspricht.
Deutschland wird nach einmütiger Ansicht aller Experten in 2004 zum dritten Mal hintereinander die Defizitgrenze des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts von 3 vH überschreiten. Sowohl in 2003 als auch in 2004 droht ein Haushaltsdefizit aller Gebietskörperschaften und der Sozialversicherung von über 4 %. Der Gesamtschuldenstand wird zudem die 60 %-Verschuldungsmarke, die als zusätzliches Stabilitätskriterium festgelegt ist, in 2004 erneut verletzen.
Die EU-Kommission hat am 18. November 2003 die Notwendigkeit verschärfter Sparauflagen für Deutschland zum Abbau der bestehenden exzessiven Haushaltsdefizite festgestellt. Hierüber hat der Europäische Rat der Finanzminister (ECOFIN) am Dienstag, dem 25. November 2003, zu befinden.
Der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt ist zentraler Eckpfeiler der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Der Euro darf nicht weniger stabil sein, als es die DM war.
Die strikte Einhaltung der Regeln des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts ist von allen Mitgliedsländern für die Glaubwürdigkeit des Paktes und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion von überragender Bedeutung.
Die Union fordert, dass Deutschland Garant für einen stabilen Euro und die konsequente Einhaltung des Europäischen Stabilitätspaktes bleibt.
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