Koschyk/Strobl: Islamistische Relativierung des Holocausts unerträglich
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen der durch den Rechtsstreit um ein Kopftuchverbot an der Schule bekannt gewordenen Fereshta Ludin, sie werde diskriminiert und ausgegrenzt und sie fühle sich wie kurz vor dem Holocaust, erklären der innenpolitische Sprecher, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Aussagen von Frau Ludin, sie werde diskriminiert und ausgegrenzt und fühle sich wie kurz vor dem Holocaust, können nicht einfach so hingenommen werden. Sie sind absolut geschmacklos und zeugen von einer massiven Verblendung und einem völlig verqueren Geschichtsbild. So wie Frau Ludin den Holocaust nicht nur verharmlost, sondern verniedlicht, muss sie sich die Frage gefallen lassen, ob sie selbst nicht das antisemitische Weltbild radikaler Islamisten teilt. Die Relativierung des Mordes an Millionen von Juden, die Frau Ludin absichtlich oder fahrlässig vorgenommen hat, ist jedoch klar antisemitisch. Gerade auch vor dem Hintergrund der Bedrohung durch den internationalen radikalislamistischen Terrorismus, der als integralen Bestandteil seiner Ideologie einen radikalen Antisemitismus und die Vernichtung des Staates Israel zum Inhalt hat, sind diese Fragen mehr als notwendig und berechtigt. Wir erwarten daher von Frau Ludin mehr als nur eine wachsweiche Entschuldigung, die noch dazu äußerst formal durch ihren Anwalt ausgesprochen wird. Möglicherweise wollte der Anwalt Frau Ludin vor Strafverfolgung schützen, denn die Verleugnung des Holocaust ist in Deutschland eine Straftat.
Es ist skandalös, dass sich Frau Ludin, die von den Grundrechten, die ihr im demokratische Rechtsstaat Deutschland im Zusammenhang mit dem Kopftuchstreit zustehen, intensiven Gebrauch macht, sich zu solchen Äußerungen versteigt. Dies ist nicht nur eine massive Verletzung der Gefühle von Juden und eine Verhöhnung der Opfer des Holocausts, sondern es ist auch eine unerträgliche Beleidigung für das von ihr gewählte Heimatland Deutschland und unseren demokratischen Rechtsstaat. Auch die Verächtlichmachung und Verhöhnung unserer Demokratie ist nicht hinnehmbar.
Es ist nach diesen Äußerungen, die von unglaublicher historischer Verblendung und dramatischem Realitätsverlust zeugen, vollkommen inakzeptabel, dass Frau Ludin an irgendeiner Schule in Deutschland, und sei es an einer Privatschule, unterrichtet. Die Entscheidung der Landesregierung Baden-Württembergs, die militante Kopftuchträgerin nicht in den öffentlichen Schuldienst zu übernehmen, erweist sich damit als mehr als richtig. Die schulpflichtigen Kinder nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland, müssen vor solch radikalem Gedankengut und vor einem derart verblendeten Geschichtsbild geschützt werden.
Die Äußerungen sind aber auch ein Beleg dafür, dass das Kopftuch, das Frau Ludin um jeden Preis auch im Unterricht tragen möchte, mehr ist als nur ein religiöses Symbol. Es ist ein politisches Symbol, das ganz wesentlich die Unterdrückung der Frau unter religiösem Vorwand beinhaltet. Frau Ludin hat mit ihren Äußerungen die Position der Landesregierung Baden-Württembergs und der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, das Tragen des Kopftuches im Unterricht zu verbieten, nochmals unterstrichen.
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