Bosbach/Röttgen: Kronzeugenregelung zur Bekämpfung des Terrorismus unverzichtbar
Berlin (ots)
Anlässlich der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Düsseldorf im Al Tawhid-Terroristenprozess erklären der stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Norbert Röttgen MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Kronzeugenregelung in den Bundestag einbringen. Der Entwurf trägt dem Drängen der Justiz auf ein solches Instrument Rechnung.
Zuletzt hat der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf Breidling am vergangenen Mittwoch in seinem Vorwort zur Urteilsverkündung im Al Tawhid-Terroristen-prozess erklärt: Eine Kronzeugenregelung ist zur Bekämpfung des organisierten Terrorismus unverzichtbar. Die fehlende Möglichkeit der gesetzlich abgesicherten Zusage einer Vergünstigung erschwert, ja behindert die Aufklärung begangener und die Verhinderung weiterer terroristischer Straftaten..
Wer den organisierten Terrorismus wirksam bekämpfen will, kommt ohne eine Kronzeugenregelung nicht aus. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat bereits in der vergangenen Wahlperiode zwei Gesetzentwürfe zur Wiedereinführung einer solchen Regelung vorgelegt (Drittes Kronzeugen-Verlänger-ungsgesetz vom 01.06.1999 (BT-Drs. 14/1107); Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung von Straftaten der Organisierten Kriminalität und des Terrorismus vom 29.08.2001 (BT- Drs. 14/6834)). Es ist unerklärlich und angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Terrorismus geradezu zynisch, dass sich die rot- grüne Bundesregierung den berechtigten Forderungen aus der Praxis, das bewährte Instrument der Kronzeugenregelung beizubehalten bzw. wieder einzuführen, so hartnäckig widersetzt. Es muss gesetzlich möglich sein, Täter oder Teilnehmer terroristischer Straftaten milder zu bestrafen oder von einer Strafverfolgung ganz abzusehen, wenn sie durch ihre Aussagen zur Aufklärung der Taten beitragen.
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