Heinen/Fischer: Freiwillige Verspätungsregelungen der Bahn sind unzureichend
Berlin (ots)
Zur Ankündigung von Bahn-Chef Hartmut Mehdorn, eine einklagbare Selbstverpflichtung zu Verspätungsregelungen festzulegen, erklären die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB, und der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer MdB:
Die Bahn bietet Scheinlösungen an. Bahn-Chef Mehdorn will nur den Status quo festschreiben, indem er bisherige Kulanzregelungen in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufnehmen will. Damit dürfen sich die zuständigen Bundesminister Stolpe und Künast nicht zufrieden geben.
Eine freiwillige Selbstverpflichtung, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen niedergelegt wird, ist gerade nicht ausreichend, da sie jederzeit änderbar ist. CDU/CSU fordert daher schon seit Monaten gesetzliche Regelungen für Verspätungen und Ausfälle bei allen öffentlichen Verkehrsträgern. Und dass die Bahn noch schwankt, ob sie bei der Regelung Gutscheine ausgeben will oder Bargeld zurückzahlen will, entlarvt die Absicht des Bahn-Chefs erst recht.
Wenn Herr Mehdorn verlangt, bei einem Gesetz müsse jemand dessen Überwachung kontrollieren, dann hat er vergessen, für wen die Regelungen gelten sollen: für die Verbraucher. Diese werden sich um die Einhaltung von Schadenersatzrechten schon kümmern, und sie werden auch wissen, bei wem sie die Kosten geltend machen können: bei der Bahn.
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