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Merz: Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt

Berlin (ots)

Zu den am gestrigen Abend gescheiterten Gesprächen
zwischen DGB und BDA erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Nach dem Scheitern der Spitzengespräche von DGB und BDA über
Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen ist jetzt der Gesetzgeber
gefragt, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu ermöglichen. Leider
konnten sich die Spitzenverbände der Tarifparteien in Deutschland,
DGB und BDA, nicht darüber einigen, dass auf freiwilliger Basis
Öffnungsklauseln in die Tarifverträge in Deutschland aufgenommen
werden, mit denen betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglicht
werden. Das Thema steht damit oben auf der Tagesordnung in den
Vermittlungsgesprächen zwischen Bundestag und Bundesrat. Ich erinnere
den Bundeskanzler an seine Regierungserklärung vom 14.03.2003. Dort
hatte er erklärt, dass betriebliche Bündnisse für Arbeit möglich sein
müssen. Für den Fall, dass die Tarifvertragsparteien sich darauf
nicht freiwillig einigen, müsse der Gesetzgeber handeln. Dieser Fall
ist jetzt eingetreten. CDU und CSU haben mit ihrem Gesetz zur
Modernisierung des Arbeitsrechts – Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz
– konkrete gesetzliche Vorschläge unterbreitet, wie durch eine
Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des
Betriebsverfassungsgesetzes betriebliche Bündnisse für Arbeit
ermöglicht werden können. Im Ver- mittlungsverfahren muss jetzt ein
gesetzlicher Weg gefunden werden, wie die Betriebe von den
Kernbestandteilen der Tarifverträge ohne Intervention der
Tarifvertragsparteien abweichen können, wenn die Beteiligten im
Betrieb – Mitarbeiter, Geschäftsführung und Betriebsrat – dies
übereinstimmend wollen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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