Merz: Jetzt ist der Gesetzgeber gefragt
Berlin (ots)
Zu den am gestrigen Abend gescheiterten Gesprächen zwischen DGB und BDA erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Friedrich Merz MdB:
Nach dem Scheitern der Spitzengespräche von DGB und BDA über Öffnungsklauseln in den Tarifverträgen ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, betriebliche Bündnisse für Arbeit zu ermöglichen. Leider konnten sich die Spitzenverbände der Tarifparteien in Deutschland, DGB und BDA, nicht darüber einigen, dass auf freiwilliger Basis Öffnungsklauseln in die Tarifverträge in Deutschland aufgenommen werden, mit denen betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglicht werden. Das Thema steht damit oben auf der Tagesordnung in den Vermittlungsgesprächen zwischen Bundestag und Bundesrat. Ich erinnere den Bundeskanzler an seine Regierungserklärung vom 14.03.2003. Dort hatte er erklärt, dass betriebliche Bündnisse für Arbeit möglich sein müssen. Für den Fall, dass die Tarifvertragsparteien sich darauf nicht freiwillig einigen, müsse der Gesetzgeber handeln. Dieser Fall ist jetzt eingetreten. CDU und CSU haben mit ihrem Gesetz zur Modernisierung des Arbeitsrechts Arbeitsrechtsmodernisierungsgesetz konkrete gesetzliche Vorschläge unterbreitet, wie durch eine Änderung des Tarifvertragsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes betriebliche Bündnisse für Arbeit ermöglicht werden können. Im Ver- mittlungsverfahren muss jetzt ein gesetzlicher Weg gefunden werden, wie die Betriebe von den Kernbestandteilen der Tarifverträge ohne Intervention der Tarifvertragsparteien abweichen können, wenn die Beteiligten im Betrieb Mitarbeiter, Geschäftsführung und Betriebsrat dies übereinstimmend wollen.
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