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Bosbach/Röttgen/Koschyk: Genetischen Fingerabdruck konsequent nutzen

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung eines Antrags der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur erweiterten Nutzung der DNA-Analyse
zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erklären der Stellvertretende
Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, der rechtspolische Sprecher, Dr.
Norbert Röttgen MdB, und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die erfolgreiche Aufklärung schwerster, auch lange zurückliegender
Verbrechen in Deutschland und im Ausland zeigt, dass die DNA-Analyse
ein verlässliches, effektives und unverzichtbares Mittel zur
Aufklärung und Verhinderung von Straftaten, aber auch zur Entlastung
zu Unrecht Beschuldigter ist. Gerade angesichts der besorgniserregend
hohen Kriminalität gebietet der Schutz der Bevölkerung insbesondere
vor schweren Straftaten eine konsequente und umfassende Nutzung der
Möglichkeiten der DNA-Analyse. Dennoch wird dieses Instrument nicht
in dem Maße genutzt, wie dies Praktiker aus Polizei und Justiz
fordern und wie dies technisch möglich wäre.
Der genetische Fingerabdruck kann gegenwärtig nur genommen werden,
wenn bereits schwere Straftaten geschehen sind. Die DNA-Analyse ist
gegenwärtig nur aus Anlass einer Straftat von erheblicher Bedeutung
vorgesehen. Diese Beschränkung ist zu eng. Vielmehr erscheint es
sinnvoll, die Regelungen zum genetischen Fingerabdruck den Regelungen
für den klassischen Fingerabdruck anzunähern.
Taugliche Anlasstaten für eine DNA-Analyse müssen künftig
insbesondere auch solche Straftaten sein, die gewerbsmäßig oder von
einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert begangen
werden. Dabei geht es um Delikte, die für sich genommen nicht
unbedingt Straftaten von erheblicher Bedeutung sein müssen, jedoch in
ihrer Gesamtheit als Serien- oder Bandendelikte regelmäßig
erheblichen Schaden und nachhaltige Verunsicherung der Bevölkerung
verursachen. Darüber hinaus sollten auch an sich weniger gewichtige
Straftaten aus dem Bereich der Betäubungskriminalität in Anbetracht
der mit diesem Deliktsbereich verbundenen Gefahren für die Sicherheit
im Allgemeinen und für das Leben und die Gesundheit von Menschen im
Besonderen Anlasstat für eine DNA-Analyse sein können.
Erforderlich ist außerdem eine klare Rechtsgrundlage dafür, dass
im Rahmen einer molekulargenetischen Untersuchung von DNA-Spuren auch
das Geschlecht der betroffenen Person festgestellt werden darf. Die
Möglichkeiten der DNA-Analyse lassen sich nur dann effizient nutzen,
wenn dieses Instrument nicht durch bürokratische Hürden unpraktikabel
gemacht wird. Darum muss die DNA-Analyse bei anonymen Tatspuren durch
Polizei und Staatsanwaltschaft selber angeordnet werden können, ohne
vorher erst noch eine richterliche Entscheidung abwarten zu müssen.
Der gegenwärtige Richtervorbehalt ist ein unnötiger bürokratischer
Aufwand, führt zu Verzögerungen in Ermittlungsverfahren und ist daher
überflüssig. Er behindert in vielen Fällen eine schnelle Aufklärung
und damit auch eine Verhinderung künftiger schwerer Straftaten.
In ihrem gestern eingebrachten Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion
darum einen Gesetzentwurf, der
• die Ermittlung und Speicherung des genetischen Fingerabdruckes
(DNA-Identifizierungsmuster) – wie beim herkömmlichen Fingerabdruck –
 als normalen Bestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung
vorsieht;
• die DNA-Analyse auch bei Einstiegskriminalität, beispielsweise im
Bereich der Drogenkriminalität und bei allen Straftaten mit
sexuellem Hintergrund ermöglicht;
• die Geschlechtsbestimmung bei der DNA-Analyse zur Gewinnung von
Fahndungsansätzen ausdrücklich zulässt;
• den Richtervorbehalt bei der Untersuchung von anonymem
Spurenmaterial aufhebt und
• eine Strafandrohung für den bestimmungswidrigen Missbrauch von DNA-
 Proben enthält. Den Antrag finden Sie unter
www.cducsu.de.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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Telefon: (030) 227-52360
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