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Hüppe: Härten für Menschen mit Behinderungen im SGB XII verhindert

Berlin (ots)

Zum Beschluss der Reform der Sozialhilfe erklärt
der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen der
CDU/CSU-Bundestags- fraktion, Hubert Hüppe MdB:
Durch die Verhandlungen über das Gesetz zur Einordnung des
Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch – SGB XII im
Vermittlungsausschuss hat die Union ein positives Ergebnis erreicht.
Die CDU/CSU-Fraktion konnte in entscheidenden Punkten Änderungen im
Gesetzentwurf durchsetzen, die zentrale Forderungen der
Betroffenenverbände verwirklichen.
So wird die umstrittene Festlegung des Gesetzentwurfs, nach der
Leistungen der Sozialhilfe für stationäre Einrichtungen und Dienste
von der Finanzkraft der öffentlichen Haushalte abhängig gemacht
werden sollten, ersatzlos gestrichen. Diese Korrektur war dringend
notwendig, da eine Anpassung der Eingliederungshilfe an die
Finanzkraft der Kommunen die Ziele der Gleichstellung und Teilhabe
behinderter Menschen gefährdet hätte und sich nicht mit dem Grundsatz
der individuellen Bedarfsdeckung vereinbaren lässt.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenze für
schwerstpflegebedürftige und blinde Menschen um 60 % gegenüber dem
Gesetzentwurf werden die befürchteten Einkommensverluste für
behinderte Menschen deutlich abgemildert. Nach dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung waren noch über 13. 000 Personen von finanziellen
Einbußen bis zu 1000 Euro monatlich bedroht gewesen. Dank den
erfolgreichen Verhandlungen der Union konnte der betroffene
Personenkreis auf circa 640 Menschen gesenkt und ihr
Einkommensverlust auf rund 400 Euro monatlich begrenzt werden. Damit
wird verhindert, dass gerade jene Menschen mit Behinderungen belastet
werden, die ihren Lebensunterhalt durch eigene Berufstätigkeit
erwerben.
Dennoch bleiben weitere Anstrengungen nötig, um die
Einkommensfreibeträge von Werkstattbeschäftigten zu sichern. Auch
über die Höhe der Pauschalen bei Leistungen von Hilfe zum
Lebensunterhalt muss in der Ländergruppe weiter verhandelt werden.
Ungeachtet der Erfolge in der Sozialhilfereform hält die Union an
ihrer grundsätzlichen Forderung fest, nach der die
Eingliederungshilfe für Behinderte aus der Sozialhilfe herausgenommen
werden soll. Dafür ist ein eigenständiges Leistungsgesetz notwendig.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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