Krogmann: TKG muss Impulse für Wachstum und Innovation geben
Berlin (ots)
Zu der ersten Lesung des Telekommunikationsgesetzes erklärt die Internet-Beauftragte und Berichterstatterin für Telekommunikation, Dr. Martina Krogmann MdB:
Das Telekommunikationsgesetz (TKG) setzt die Rahmenbedingungen für die Informations- und Telekommunikationswirtschaft in Deutschland. Deutschland muss in diesem weltweiten Innovationswettbewerb um die leistungsfähigsten Telekommunikationsnetze und innovativsten Dienste wieder eine weltweite Spitzenposition einnehmen. Nur so können wir nach fünf gerade für diese Branche bleiernen rot grünen Jahren endlich wieder Wachstum und zukunftsträchtige Arbeitsplätze schaffen. Statt weiterer Verzögerungen und Vertragsverletzungsverfahren brauchen wir Vertrauen und Verlässlichkeit.
Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert daher in dem Antrag Mehr Wettbewerb, Wachstum und Innovation in der Telekommunikation schaffen:
Klare und eindeutige Umsetzung der EU-Richtlinien. Unternehmen werden nur bei Rechts- und Planungssicherheit investieren und Arbeitsplätze schaffen.
Wirksame Sanktionsmöglichkeiten bei Missbrauch der Marktmacht. Zwingende rückwirkende Mehrerlösabschöpfung und hohe Bussgelder schrecken nachhaltig ab.
Stärkung des Verbraucherschutzes. Die Dialer-Problematik muss endlich wirklich gelöst werden. Fakturierung, Inkasso und Mahnung müssen im Interesse des Verbrauchers und des Wettbewerbs in einer Hand bleiben.
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und Transparenz des Regulierungsverfahrens. Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit müssen veröffentlicht werden. Grundsatzentscheidungen müssen von der Präsidentenkammer gefällt werden, Kooperation statt Konfrontation: Die Marktteilnehmer müssen durch eine Anhörung zu dem jährlichen Vorhabenplan eingebunden werden.
Effektive Rechtsschutzmöglichkeit der Wettbewerber. Ihnen sind Antragsrechte für eine anlassbedingte Überprüfung der Marktdefinition und Marktanalyse, für Regulierungsverfahren zur Überprüfung von Entgelten im Vorleistungsbereich und im Rahmen der Missbrauchsaufsicht einzuräumen. Sie müssen das Recht haben, eine anlassbedingte Überprüfung durch die Regulierungsbehörde zu beantragen.
Verkürzung der Gerichtsverfahren. Der Rechtsschutz muss dem Tempo der Entwicklung auf dem ITK-Sektor entsprechen. Daher Zivilrecht statt Verwaltungsrecht!
Keine Sonderbelastungen für die ITK-Industrie. Wenn der Staat Telekommunikation überwachen will, darf er die Unternehmen nicht mit den Kosten belasten. Eine Zwangsabgabe für den Unterhalt der Regulierungsbehörde ist abzulehnen. Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Abgaben!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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