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Bosbach/Röttgen/Koschyk: Union legt Kronzeugenregelung vor

Berlin (ots)

Anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfes der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion zur Wiedereinführung einer
Kronzeugenregelung zur Bekämpfung von Terrorismus und Organisierter
Kriminalität erklären der Stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang
Bosbach MdB, der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB,
und der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB:
Wer Terrorismus und Organisierte Kriminalität wirksam bekämpfen
will, kommt ohne eine Kronzeugenregelung nicht aus. Konspirative
Strukturen, wie sie für diese Bereiche der Schwerkriminalität typisch
sind, können nur aufgebrochen und beseitigt werden, wenn die
Mitarbeit aussagewilliger Personen aus diesen Organisationen
honoriert wird. Kronzeugen liefern wertvolle Informationen zur
Verhinderung und Aufklärung schwerster Verbrechen. Hierfür erwarten
sie transparente und rechtssichere Zusagen über eine mildere
Bestrafung. Der Rechtsstaat muss diesen Preis zahlen, um den Kampf
gegen den internationalen Terrorismus und die grenzüberschreitende
Organisierte Kriminalität gewinnen zu können.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher einen Gesetzentwurf in
den Deutschen Bundestag eingebracht, der folgende Eckpunkte enthält:
  • Wiedereinführung des Kronzeugengesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (ermöglicht ein Absehen von Verfolgung sowie ein Absehen von oder Mildern der Strafe)
  • Bereichspezifische Kronzeugenregelungen für einzelne Strafvorschriften wie bspw. Bandendiebstahl, Erpressung etc, deren Begehung für die Organisierte Kriminalität typisch sind (ermöglicht Absehen von und/oder Mildern der Strafe)
  • Wiederaufnahmeverfahren gegen Kronzeugen, die Vergünstigungen durch Falschaussagen erschlichen haben (ermöglicht Bestrafung wie sie ohne Kronzeugenregelung erfolgt wäre).
Die Union war es, die das Erfolgsmodell Kronzeugenregelung 1989
für den Kampf gegen den Terrorismus eingeführt hat. Rot-Grün hat die
Verlängerung des bewährten Gesetzes 1999 verweigert und in der 14.
Wahlperiode auch die Schaffung einer von der Union vorgeschlagenen
Alternative abgelehnt. Dieser Fehler muss korrigiert werden.
Schließlich geht es hier nicht nur um das bessere politische
Konzept, sondern um eine Forderung, die die Praxis seit Jahren nahezu
einhellig erhebt. Zuletzt hat der Vorsitzende Richter am
Oberlandesgericht Düsseldorf Breidling in seinem Vorwort zur
Urteilsverkündung im Al Tawhid-Terroristenprozess erklärt: „Eine
Kronzeugenregelung ist zur Bekämpfung des organisierten Terrorismus
unverzichtbar. Die fehlende Möglichkeit der gesetzlich abgesicherten
Zusage einer Vergünstigung erschwert, ja behindert die Aufklärung
begangener und die Verhinderung weiterer terroristischer Straftaten.“
(Gesetzentwurf der Unionsfraktion unter www.cducsu.de.)
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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