Hasselfeldt/Carstensen/Deß: EU-Agrarreform muss Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft stärken
Berlin (ots)
Zum heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform erklären die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Gerda Hasselfeldt MdB, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen MdB und der agrarpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Albert Deß MdB:
Dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf zur Umsetzung der EU-Agrarreform kann in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden. Das Ziel, die wirtschaftenden Betriebe zu stärken und Landwirtschaft in schwierigen Regionen zu halten, wird mit dieser Vorlage der Bundesregierung nicht erreicht. Die im Entwurf vorgesehenen Strukturbrüche und Verluste von Marktanteilen sind insbesondere dem tierischen Produktionssektor nicht zumutbar! Mit der Umsetzung der EU-Agrarreform werden deren Schwachstellen nun ganz offensichtlich. Die schlechte Verhandlungsführung von Ministerin Künast werden jetzt viele Landwirte bitter zu spüren bekommen. Mit dem Wegfall der Bewirtschaftungsverpflichtung auf landwirtschaftlichen Flächen besteht die Gefahr, dass in einem enormen Strukturwandel in einigen Nahrungsmittelbereichen Produktionspotentiale aus Deutschland abwandern. Diese Gefahr besteht insbesondere in der Rindfleisch- und Milcherzeugung.
Diese Gefahr gilt es mit allen Mitteln abzuwenden. Die Milchprämie muss daher so lange wie möglich bei den aktiven Milcherzeugern bleiben. Im Bereich der Tierproduktion muss der notwendige Anpassungsprozess ohne Strukturbrüche ermöglicht werden. Elegant versucht Ministerin Künast die Umsetzung der Umweltauflagen (sog. Cross Compliance) zu kaschieren, um dabei ihre wahren Ziele nicht schon jetzt offenbaren zu müssen. Diesen wichtigen Teil der EU- Agrarreform möchte sie am Bundestag vorbei in Form von Verordnungen regeln. Dabei wird es gerade in diesem Bereich von Bedeutung sein, dass man sich bei der Umsetzung am geltenden Fachrecht orientiert und keine weiteren Auflagen macht. Weitergehende Schritte bedeuten wieder Wettbewerbsverzerrungen für unsere Landwirte! Angesicht der erheblichen wirtschaftlichen Probleme vieler Betriebe, die im jüngsten Konjunkturbarometer des Bauernverbandes für die Landwirtschaft festgehalten wurden, darf es keine Sonderbelastungen mehr geben!
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