Meister: Eichel lenkt beim Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein
Berlin (ots)
Anlässlich des vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurfs zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Schwarzarbeit lässt sich mit neuen und schärferen Strafandrohungen nicht effektiv bekämpfen, wenn die Strafgesetze nicht vollziehbar sind und sie deshalb ihre abschreckende Wirkung verlieren. Deshalb hat Bundesfinanzminister Hans Eichel den ursprünglichen Gesetzentwurf zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erheblich nachbessern müssen. Auf Druck des Bundesjustizministeriums soll die illegale Beschäftigung geringfügig Beschäftigter in privaten Haushalten nun als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bestimmte Formen der Nachbarschaftshilfe sollen als Bagatellfälle behandelt werden.
Gleichwohl wirft der Gesetzentwurf noch eine Reihe von Fragen auf. Hierzu gehören beispielsweise der geplante Einstieg in den Aufbau einer Bundesstrafverfolgungsbehörde, die unüberschaubare Vermischung von Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene, die Rechnungsausstellungs- und aufbewahrungspflicht bei Arbeiten auf privaten Grundstücken oder die geplanten Maßnahmen im gewerblichen Bereich. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind ebenso wenig ersichtlich wie die Senkung der Abgabenlast, die Vereinfachung des Sozial- und Steuerrechts oder der Abbau von Bürokratie.
Wachstum und Auswirkungen der Schattenwirtschaft erfordern ein Maßnahmenbündel. Dies muss aus präventiven und repressiven Maßnahmen bestehen, damit das Bewusstsein für die Schädlichkeit der Schattenwirtschaft geschärft wird. Die Bundesregierung wird noch einiges zu tun haben, wenn sie die Schwarzarbeit erfolgreich bekämpfen will.
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