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Meister: Eichel lenkt beim Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz ein

Berlin (ots)

Anlässlich des vom Bundeskabinett beschlossenen
Gesetzentwurfs zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit
und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung erklärt der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael
Meister MdB:
Schwarzarbeit lässt sich mit neuen und schärferen Strafandrohungen
nicht effektiv bekämpfen, wenn die Strafgesetze nicht vollziehbar
sind und sie deshalb ihre abschreckende Wirkung verlieren. Deshalb
hat Bundesfinanzminister Hans Eichel den ursprünglichen Gesetzentwurf
zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung erheblich nachbessern müssen.
Auf Druck des Bundesjustizministeriums soll die illegale
Beschäftigung geringfügig Beschäftigter in privaten Haushalten nun
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Bestimmte Formen der
Nachbarschaftshilfe sollen als Bagatellfälle behandelt werden.
Gleichwohl wirft der Gesetzentwurf noch eine Reihe von Fragen auf.
Hierzu gehören beispielsweise der geplante Einstieg in den Aufbau
einer „Bundesstrafverfolgungsbehörde“, die unüberschaubare
Vermischung von Kompetenzen auf Bundes- und Landesebene, die
Rechnungsausstellungs- und –aufbewahrungspflicht bei Arbeiten auf
privaten Grundstücken oder die geplanten Maßnahmen im gewerblichen
Bereich. Vorbeugende Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit sind ebenso
wenig ersichtlich wie die Senkung der Abgabenlast, die Vereinfachung
des Sozial- und Steuerrechts oder der Abbau von Bürokratie.
Wachstum und Auswirkungen der Schattenwirtschaft erfordern ein
Maßnahmenbündel. Dies muss aus präventiven und repressiven Maßnahmen
bestehen, damit das Bewusstsein für die Schädlichkeit der
Schattenwirtschaft geschärft wird. Die Bundesregierung wird noch
einiges zu tun haben, wenn sie die Schwarzarbeit erfolgreich
bekämpfen will.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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