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Koschyk/Binninger: Scheindebatte um Abschaffung des Berufsbeamtentums beenden

Berlin (ots)

Zur großen Anhörung des Innenausschusses zum Thema
„Öffentlicher Dienst“ erklären der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Das Berufsbeamtentum in Deutschland hat sich bewährt, Forderungen
nach dessen Abschaffung gehen an der Notwendigkeit für einen am
Gemeinwohl orientierten, an Recht und Gesetz gebundenen und in den
Kernbereichen streikfreien öffentlichen Dienst vorbei. Das ist ein
Ergebnis der großen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses, der sich
einen Tag lang ausschließlich mit dem Thema „Öffentlicher Dienst“
befasst hat. Die große Mehrheit der Experten stützt damit die Haltung
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die sich für den Erhalt und die
stetige Modernisierung des Berufsbeamtentums, wie des öffentlichen
Dienstes insgesamt, einsetzt.
Die Experten teilen die Einschätzung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dass das Beamtenrecht moderner und
flexibler ist als das öffentliche Tarifrecht. Beispiele sind die
Möglichkeiten für leistungsbezogene Bezahlung, die es zwar für
Beamte, nicht aber für tarifgebundene Arbeitnehmer im öffentlichen
Dienst gibt. Den Vorschlag der nordrhein-westfälischen
Regierungskommission unter Prof. Bull, das Beamtenrecht durch ein
einheitliches Dienstrecht zu ersetzen, hält die Mehrzahl der Experten
weder für sinnvoll noch ausreichend durchdacht. Vielmehr solle und
könne man das Beamtenrecht ohne die für die Bull-Vorschläge nötige
Grundgesetzänderung fortentwickeln. Eine Absage erteilten die
unabhängigen Sachverständigen auch der im Rahmen der KoMbO
(Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung) immer
wieder vorgeschlagenen Idee, die Gesetzgebungskompetenz für das
Beamtenrecht vollständig vom Bund auf die Länder zu übertragen.
Erstens wäre davon nur der kleinere Teil der öffentlich
Beschäftigten erfasst – 61% sind Arbeitnehmer –, und zweitens wird zu
Recht bezweifelt, ob es unter dem Gesichtspunkt der Deregulierung
sinnvoll ist, eine bundeseinheitliche Struktur durch die Schaffung
von 16+1 Einzelregelungen zu ersetzen. Aus der Praxis kam der
Hinweis, dass die Länder schon heute im Bezahlungsbereich 25 von 56
Elementen autonom festlegen können. Nicht vergessen werden darf
zudem: Mit ihrem Haushaltsgesetz legen die Länder ohne Mitwirkung des
Bundes fest, wie viele Beamte, Angestellte und Arbeiter sie
beschäftigen. Hier liegt der Schlüssel für die Höhe ihrer
Personalausgaben, nicht bei der Höhe von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
für jene, die man bereits eingestellt hat.
Überdies ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bildungsminister
der Länder unter dem Schock der PISA-Studie einerseits um bundesweit
einheitliche Bildungsstandards bemühen, während sich andererseits die
Besoldung durch die Anwendung von Öffnungsklauseln immer weiter in
die Kleinstaaterei zurückentwickelt.
Die CDU/CSU-Fraktion wird die umfassende Anhörung auswerten und
daraus Vorschläge für die Fortentwicklung des öffentlichen Dienstes
entwickeln, die einen deutlichen Kontrapunkt zu den rot-grünen, vor
allem auf kurzfristige Einsparung zielende, Beschlüsse der letzten
Jahre bilden und den Beschäftigten wieder Perspektiven vermitteln
werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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