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Bosbach/Röttgen: BVerfG billigt im Grundsatz „Großen Lauschangriff“

Berlin (ots)

Zu dem heute ergangenen Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Zulässigkeit der 1998 eingeführten
Möglichkeiten der akustischen Wohnraumüberwachung erklären der
stellvertretende Vorsitzende, Wolfgang Bosbach MdB, und der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr.
Norbert Röttgen MdB:
Wir begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht die akustische
Überwachung auch in Wohnräumen im Grundsatz für verfassungsgemäß
hält. Der restriktiveren Linie des Minderheitenvotums hat sich die
Mehrheit der Richter zu Recht nicht angeschlossen.
Die Ausdehnung der Abhörmöglichkeit auf Wohnräume war 1998 durch
eine Verfassungsänderung und das Gesetz zu Bekämpfung der
Organisierten Kriminalität geschaffen worden. Die vorherige
Möglichkeit für Straftäter, der Überwachung durch die Verlegung
konspirativer Treffen in Wohnräume zu entgehen, konnte im Interesse
des Rechtsstaates nicht hingenommen werden.
Die Korrekturen, die das Bundesverfassungsgericht an den geltenden
Gesetzen gefordert hat, insbesondere soweit der Kernbereich privater
Lebensgestaltung im engsten Kreis der Familie betroffen ist, stellen
den Regelungszweck und die Zulässigkeit der akustischen Überwachung
auch in Wohnräumen nicht insgesamt in Frage.
Bei den Korrekturen wird darauf zu achten sein, dass nun nicht so
hohe Hürden aufgerichtet werden, dass das Instrument für
Strafverfolgungsbehörden und Polizei unpraktikabel wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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