Koschyk/Strobl: Akustische Wohnraumüberwachung bleibt für die innere Sicherzeit unverzichtbar
Berlin (ots)
Zur heutigen Urteilsverkündung des Bundesverfassungsgerichtes im Verfahren Großer Lauschangriff erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Die akustische Wohnraumüberwachung bleibt auch in Zukunft ein unverzichtbares Mittel zur Gewährleistung der inneren Sicherheit.
Die vom Bundesverfassungsgericht kritisierten gesetzlichen Vorschriften stellen das Instrument an sich nicht in Frage.
Gerade die veränderte Sicherheitslage aufgrund der terroristischen Bedrohung hat gezeigt, dass die akustische Raumüberwachung oftmals die entscheidende Maßnahme ist, um terroristische Aktivitäten aufzuspüren, Anschläge aufzuklären und was noch wichtiger ist, terroristische Angriffe überhaupt zu verhindern. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird deshalb alle Vorschläge der Bundesregierung, die gesetzlichen Regelungen nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zu gestalten, konstruktiv begleiten. Die akustische Wohnraumüberwachung muss - ohne den Kernbereich der Persönlichkeit zu verletzen - als wirksames Mittel der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung erhalten bleiben.
Dies ist nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts eindeutig gegeben.
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