Koschyk/Strobl: Bei der Zuwanderung wird am Schluss abgerechnet
Berlin (ots)
Zu dem gestrigen Zuwanderungsgespräch erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss des Bundestages, Thomas Strobl MdB:
Vorab gilt, dass die Erfüllung der sicherheitsrechtlichen Forderungen der Union conditio sine qua non ist. Es ist geradewegs absurd über ein neues Ausländerrecht zu verhandeln, aber hierbei die Terrorismusbedrohung außen vor lassen zu wollen. Nahezu täglich haben wir Berichte über terrorismusverdächtige Ausländer in Deutschland (Mzoudi, Motassadeq), Terroristen, die hier ein und aus reisen und von hier aus ihre Anschläge vorbereiten (Kölner Schleuser Prozess) oder Extremisten wie Kaplan, der unseren Staat offen verhöhnt und gleichwohl wegen absoluter Abschiebungsverbote noch nicht einmal abgeschoben werden kann. Wenn Rot-Grün sich weiter weigert über Sicherheitsfragen zu verhandeln, machen weitere Gespräche zum Zuwanderungsgesetz keinen Sinn.
Darüber hinaus werden durch die Kommentierungen über das gestrige Zuwanderungsgespräch Erwartungen geweckt, die sich möglicherweise nicht erfüllen werden. Jedenfalls aber müssen Erwartungen, aus jeder hoffnungsvollen Verhandlung müsse sich notwendigerweise eine Einigung ergeben, gedämpft werden. Abgerechnet wird zum Schluss, das ist auch hier wieder wahr. Nichts ist beschlossen, bevor nicht alles beschlossen ist.
Tatsache ist, dass mögliche Kompromisslinien sich an der seit jeher bestehenden unverrückbaren Bedingung messen lassen müssen, ob sie tatsächlich zu weniger Zuwanderung führen.
Ganz wesentlich wird auch sein, ob und inwieweit die Kompromisslinien überhaupt eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht darstellen oder inwieweit einzelne Korrekturen im bestehenden System ausreichen. Wer ein ganzes System aus den Angeln heben will, muss übergreifende und gute Gründe haben.
So wird gefragt werden, könnten gewünschte Korrekturen im Bereich der Arbeitsmigration möglicherweise durch Korrekturen im jetzigen Recht durchgesetzt werden? Wer den Kampf um die besten Köpfe gewinnen, sprich die Zuwanderung von Höchstqualifizierten erleichtern will, kann dies möglicherweise durch Korrekturen im bestehenden Recht erreichen. Er muss jedenfalls nicht, wie es das Zuwanderungsgesetz tut, zugleich die Zuwanderungsmöglichkeiten für Flüchtlinge ausweiten.
Aber auch im Bereich Flüchtlinge muss erst der Beweis geführt werden, dass die Erinnerung an bestehende Möglichkeiten oder maßvolle Neuerungen des bestehenden Rechts gewissen Wünschen nicht Rechnung tragen könnten. Stichwort: Abschaffung der Kettenduldungen: Eine mögliche Kompromisslinie wird daran gemessen werden, ob sich das Problem langjähriger Kettenduldungen nicht schon nach bestehenden Recht lösen ließe: Da gibt es die - übrigens weitgehend ungenutzten - Vorschriften § 30 Abs. 3 bis 5 AuslG, nach denen sich durch ermessensgesteuerte Aufenthaltslegalisierungen im Einzelfall solche Probleme angemessen lösen lassen können. Und so wird am Ende jeder Kompromissvorschlag auf Herz und Nieren geprüft. Wer ein Sandkorn in Bewegung setzen will, muss nicht eine ganze Wanderdüne in Bewegung setzen wollen.
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