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Kaupa/Heinen/Fahrenschon: Vorrang für konsequente Durchsetzung des Jugendschutzes

Berlin (ots)

Zu dem von der Bundesregierung im Bundestag
eingebrachten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes junger
Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums erklären die
Drogen- beauftragte, Gerlinde Kaupa MdB, die
Verbraucherschutzbeauftragte Ursula Heinen MdB, und der
stellvertretende Vorsitzende der Jungen Gruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Fahrenschon MdB:
Die von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
vorgelegte Studie zum Konsum von Alcopops bei Kindern und
Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren zwingt uns alle zum Handeln.
Ob dies jedoch mit der von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahme
eine Sondersteuer auf Alcopops gemäß Artikel 1, § 1 Abs. 2 ihres
Gesetzentwurfes zu erheben, wirksam und effektiv ist, ist fraglich.
Die besondere Problematik ist hierbei die Begriffsdefinition dieser
alkoholischen Süßgetränke. Mit der jetzt geplanten Definition werden
nicht nur die sogenannten Alcopops erfasst, sondern auch andere
geringfügig alkoholhaltige Mischgetränke wie z.B. der Klassiker
Campari-Soda. Diese sind jedoch gar nicht gemeint. Um diese Getränke
geht es hier gar nicht. Die sogenannten Alcopops machen lediglich
0,4% des Mix- Getränke-Marktes aus. Ziel einer sinnvollen
Alkoholprävention und Alkoholkonsumreduzierung bei Kindern und
Jugendlichen muss der Schutz dieser Altersgruppe vor diesen
Mischgetränken sein und nicht die Schädigung der
Spirituosenindustrie.
Das Kinder- und Jugendschutzgesetz sieht in seinen Bestimmungen
gemäß § 9 Abs. 1 klare und strenge Regelungen zur Abgabe von Alkohol
an Kinder und Jugendliche vor. Die Ordnungsämter vor Ort müssen daher
zu einer konsequenten und strikten Anwendung und Durchsetzung dieser
Bestimmungen gemäß § 28 Abs. 1 und Abs. 4 JuSchG angehalten werden.
Zwingend erforderlich ist zweitens die Aufnahme und Einführung
einer deutlichen Warnhinweispflicht für die Auszeichnung aller
alkoholhaltigen Mischgetränke im Jugendschutzgesetz, welche auf das
eindeutige Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
in entsprechend deutlich lesbarer Schriftgröße hinweist.
Drittens muss das Lebensmittelkennzeichnungsrecht im Sinne eines
größtmöglichen Kinder- und Jugendschutzes durch eine hervorgehobene
Kennzeichnung des Alkoholgehaltes und durch eine Angabepflicht aller
Inhaltsstoffe geändert werden. Bisher ist es so, dass bei Alcopops
nicht wie bei Limo oder Cola ein Zutatennachweis erforderlich ist.
Die Hinweise auf den Flaschen zu den Inhaltsstoffen wie Zucker,
Koffein oder Farbstoffe fehlen meist komplett, obwohl sie eine
alkoholverstärkende Wirkung haben.
Viertens muss der Handel und die Spirituosenindustrie selbst in
die Verantwortung genommen werden. Das Verkaufspersonal muss mit
zielgerichteten Präventions- und Schulungsmaßnahmen zu den Gefahren
des Alkoholkonsums bei Kindern und Jugendlichen geschult werden. Dies
gilt insbesondere auch hinsichtlich der Präsentation der Alcopops im
Handel. Diese Getränke dürfen nicht mehr in der unmittelbaren Nähe
von nichtalkoholischen Getränken positioniert werden, sondern müssen
eingereiht werden in das Spirituosensortiment.
Mit den Tabakpräventionsprogrammen und Rauchfrei-Wettbewerben in
Schulen und Jugendeinrichtungen wurde bereits die Effektivität
solcher Präventionsmaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen getestet.
Hinsichtlich des positiven Erfolges solcher Aktionen ist die
Bundesregierung aufgefordert Alkoholpräventionsprogramme in Anlehnung
an die Tabakpräventionsprogramme aufzulegen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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