Koschyk/Schmidt/Mayer/Herrmann: Einsatz der Bundeswehr im Inneren verfassungsfest machen
Berlin (ots)
Anlässlich der 1. Lesung des Gesetzentwurfs, mit dem die CDU/CSU- Fraktion eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren schaffen will, erklären die innen- und verteidigungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und Christian Schmidt MdB sowie die beiden zuständigen Berichterstatter Stephan Mayer MdB und Jürgen Herrmann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes in den Bundestag ein, mit dem eine klare verfassungsrechtliche Grundlage für die Abwehr terroristischer Gefahren und anderer Sicherheitskatastrophen durch die Bundeswehr geschaffen werden soll. Dieses Gesetz ist nötig, damit Deutschland auf neue Bedrohungen vor allem durch terroristische Angriffe vorbereitet ist. Anders als von der Bundesregierung dargestellt, reicht das von ihr vorgelegte Luftsicherheitsgesetz nicht aus.
Derzeit darf die Bundeswehr außer zur Verteidigung nur eingesetzt werden, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich zugelassen ist. Eine Einsatzregelung allein im Luftsicherheitsgesetz der Bundesregierung genügt daher nicht zur Ausräumung der verfassungsrechtlichen Unklarheiten. Insbesondere diejenigen, die im Ernstfall über die schwierige Entscheidung des Einsatzes zu entscheiden haben, haben Anspruch auf eine unzweifelhaft klare Regelung im Grundgesetz. An der grundsätzlichen Aufgabenteilung im Bereich Polizei und innere Sicherheit zwischen Bund und Ländern soll sich nichts ändern.
Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion hat folgende Schwerpunkte:
Der Einsatz von Streitkräften bei der Abwehr von Gefahren aus der Luft wird im Grundgesetz geregelt. Dies ist nötig, weil weder die Bundes- noch die Länderpolizeien auf Grund ihrer Ausrüstung in der Lage sind, solche Gefahren abzuwehren. Eine Amtshilferegelung allein wie von der Bundesregierung für ausreichend gehalten schafft die unabdingbare Klarheit nicht.
Die Bundeswehr soll nach Vorstellung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion eine originäre Zuständigkeit auch für die Abwehr von Gefahren von See her bekommen. Es muss möglich sein, dass militärische Schiffe Kontrollen etwa bei unzulässigen Waffenlieferungen oder Umweltdelikten durchführen sowie terroristische Bedrohungen von See her verhindern können.
Im Fall von terroristischen Bedrohungen soll es zu Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich sein, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei zum Schutz von zivilen Objekten anzufordern. Dies zielt auf Extremsituationen, in denen die jeweils zuständige Landespolizei an die Grenze ihrer Ressourcen stoßen und auch die Unterstützung durch die Kräfte und Einrichtungen anderer Länderpolizeien oder des Bundesgrenzschutzes nicht ausreicht. Auch im Ausland übernimmt die Bundeswehr bereits Aufgaben im Objektschutz.
Zudem will die CDU/CSU-Fraktion im Grundgesetz festgeschrieben sehen, dass die Bundeswehr auch zur Verhinderung besonders schwerer Unglücksfälle oder Katastrophen eingesetzt werden darf. So können bei drohenden Anschlägen die spezifischen Fähigkeiten der Bundeswehr, etwa im Bereich der ABC-Abwehr, eingesetzt werden.
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 35 und 87a) ist auf Bundestagsdrucksache 15/2649 nachzulesen und soll am 26. April 2004 im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses behandelt werden.
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