Laumann: Optionsgesetz ein reiner Etikettenschwindel
Berlin (ots)
Zum Scheitern der Verhandlungen zu dem kommunalen Optionsgesetz, die heute bei Bundesarbeits- und Wirtschaftsminister Clement stattgefunden haben, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Aufgrund der schwindenden Durchsetzungskraft von Bundesminister Clement innerhalb der Bundesregierung steht die kommunale Beschäftigungspolitik und damit ein wesentliches Element des föderalen Wettbewerbs vor dem Aus.
Die Option für die kommunale Trägerschaft, wie sie im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuss bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) beschlossen wurde, enthält zwei wesentliche Elemente, die in den Beschlüssen des Vermittlungsverfahrens festgelegt wurden und die der Gesetzentwurf von Minister Clement nicht erfüllt:
- Trägerschaft der Kreise und kreisfreien Städte, das heißt Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum für die Kommunen bei der Ausgestaltung der Aufgabe sowie
- Auskömmliche Finanzleistungen des Bundes direkt an die Kommunen ohne Umweg über die Länder, und zwar in verfassungskonformer Weise.
Bei den Gesprächen zwischen Herrn Clement und der Unionsseite am 20. Februar und am 17. März hatte der Minister die notwendigen Zusagen gemacht, um diese Punkte umzusetzen. Keine von den Zusagen löst er mit dem nun vorgelegten Gesetzentwurf ein. Er ist, so heißt es, am Widerstand seiner Kabinettskollegen gescheitert.
In dem vorgelegten Gesetzentwurf wird die Option als Organleihe ausgestaltet, das heißt die Kommunen werden zu weisungsabhängigen Handlangern der Bundesagentur gemacht. Unter solchen Umständen wird keine Kommune optieren. Einem solchen Gesetz kann man, wenn man die Interessen der Kommunen ernst nimmt, daher nicht zustimmen.
Damit hat ein funktionierendes Optionsgesetz mit diesem Bundesarbeits- und Wirtschaftminister keine Aussicht auf Erfolg. Herr Clement kann nicht einmal das im Vermittlungsverfahren von allen Parteien und den Ministerpräsidenten Beschlossene innerhalb der Regierung umsetzten.
Wenn es im Ergebnis zu keinem Optionsgesetz kommt, tritt Hartz IV am 1. Januar 2005 unverändert in Kraft und überantwortet die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger sowie die bisherigen erwerbsfähigen Sozialhilfebezieher mit ihren Familien den Agenturen für Arbeit. Die Umsetzung und termingerechte Zahlbarmachung aller Ansprüche obliegt dann allein der Bundesagentur und damit der Verantwortung des Wirtschaftsministers. Die Bundesregierung und die Bundesagentur sind aufgefordert, sicherzustellen, dass am 1.Januar nächsten Jahres jeder Hilfebezieher sein Geld und die weiteren Leistungen erhält, die das neue Gesetz vorsieht. Es darf auf gar keinen Fall dazu kommen, dass am 1. Januar 2005 bei den rund 3 Millionen Hilfebeziehern dasselbe Chaos entsteht wie bei Maut, Dosenpfand, Virtuellem Arbeitsmarkt und wie die Wegmarken des Scheiterns dieser Regierung sonst noch heißen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original content of: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, transmitted by news aktuell