Gröhe: Skandalöse Entscheidung - Türkisches Gericht entscheidet gegen Leyla Zana
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Staatssicherheitsgerichts in Ankara, die türkisch-kurdische Politikerin Leyla Zana und ihre drei Kollegen nach 10 Jahren Haft nicht frei zu lassen, erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Vor zehn Jahren wurde Leyla Zana nach Aufhebung ihrer Immunität als Abgeordnete des türkischen Parlaments zu 15 Jahren Haft wegen angeblicher Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verurteilt. Auch ihre drei Kollegen Hatip Dicle, Orhan Dogan und Selim Sadek erhielten dieselben Strafen. Tatsächlich haben sie sich lediglich gewaltlos für die Anliegen der Kurden eingesetzt und von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr 2001 das damalige Verfahren als nicht fair verurteilt. Auch europäische und deutsche Politiker haben sich wiederholt für die Freilassung der vier Politiker eingesetzt. Der Deutsche Bundestag hat sich im Rahmen seiner Aktion "Parlamentarier schützen Parlamentarier" im Dezember letzten Jahres auch mit einer Petition zugunsten der Preisträgerin des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments von 1995 an den türkischen Ministerpräsidenten gewandt.
Nach Gesetzesänderungen im Rahmen der EU-Reformen wurde das Verfahren in Ankara neu aufgerollt. Nun entschied der Vorsitzende Richter des Staatssicherheitsgerichts, dass das Urteil von 1994 nicht aufgehoben und Leyla Zana und ihre drei Kollegen im Gefängnis bleiben müssen. Dieses Urteil ist skandalös! Dass der Vorsitzende Richter befangen war, zeigte sich schon daran, dass er stets gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens gewesen ist. Ein Beobachter der Internationalen Juristenkommission beanstandete darüber hinaus, dass das Gericht auch diesmal die Unschuldsvermutung und wichtige Verteidigerrechte missachtet habe.
Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass das türkische Justizwesen von den rechtsstaatlichen Standards in der EU und ihren Mitgliedsstaaten noch weit entfernt ist und dringend einer Reform bedarf. Jedenfalls solange die türkische Justiz solche skandalösen Entscheidungen wie gegen Leyla Zana fällt, ist es für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen entschieden zu früh.
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