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Gröhe: Skandalöse Entscheidung - Türkisches Gericht entscheidet gegen Leyla Zana

Berlin (ots)

Zur Entscheidung des Staatssicherheitsgerichts in
Ankara, die türkisch-kurdische Politikerin Leyla Zana und ihre drei
Kollegen nach 10 Jahren Haft nicht frei zu lassen, erklärt der
Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB:
Vor zehn Jahren wurde Leyla Zana nach Aufhebung ihrer Immunität
als Abgeordnete des türkischen Parlaments zu 15 Jahren Haft wegen
angeblicher Mitgliedschaft in der verbotenen Arbeiterpartei
Kurdistans (PKK) verurteilt. Auch ihre drei Kollegen Hatip Dicle,
Orhan Dogan und Selim Sadek erhielten dieselben Strafen. Tatsächlich
haben sie sich lediglich gewaltlos für die Anliegen der Kurden
eingesetzt und von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch
gemacht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr
2001 das damalige Verfahren als nicht fair verurteilt. Auch
europäische und deutsche Politiker haben sich wiederholt für die
Freilassung der vier Politiker eingesetzt. Der Deutsche Bundestag hat
sich im Rahmen seiner Aktion "Parlamentarier schützen Parlamentarier"
im Dezember letzten Jahres auch mit einer Petition zugunsten der
Preisträgerin des Sacharow-Preises des Europäischen Parlaments von
1995 an den türkischen Ministerpräsidenten gewandt.
Nach Gesetzesänderungen im Rahmen der EU-Reformen wurde das
Verfahren in Ankara neu aufgerollt. Nun entschied der Vorsitzende
Richter des Staatssicherheitsgerichts, dass das Urteil von 1994 nicht
aufgehoben und Leyla Zana und ihre drei Kollegen im Gefängnis bleiben
müssen. Dieses Urteil ist skandalös! Dass der Vorsitzende Richter
befangen war, zeigte sich schon daran, dass er stets gegen die
Wiederaufnahme des Verfahrens gewesen ist. Ein Beobachter der
Internationalen Juristenkommission beanstandete darüber hinaus, dass
das Gericht auch diesmal die Unschuldsvermutung und wichtige
Verteidigerrechte missachtet habe.
Dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass das türkische Justizwesen
von den rechtsstaatlichen Standards in der EU und ihren
Mitgliedsstaaten noch weit entfernt ist und dringend einer Reform
bedarf. Jedenfalls solange die türkische Justiz solche skandalösen
Entscheidungen wie gegen Leyla Zana fällt, ist es für die Aufnahme
von Beitrittsverhandlungen entschieden zu früh.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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