Hasselfeldt: EU-Erweiterung stellt deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft vor neue Herausforderungen!
Berlin (ots)
Anlässlich des bevorstehenden Beitritts von 10 Staaten zur EU am 1. Mai 2004 erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Gerda Hasselfeldt MdB:
Der Beitritt der 8 mittel- und osteuropäischen Staaten sowie von Malta und Zypern wird unsere Agrar- und Ernährungswirtschaft vor neue Herausforderungen stellen. Der Agrarstandort Deutschland kann diese Aufgabe meistern. Voraussetzung ist jedoch, dass die Rahmenbedingungen für unsere Landwirtschaft stimmen! Gleichzeitig müssen aber die Sorgen der Betriebe in den Grenzregionen zu den neuen Nachbarn ernst genommen werden!
Die leistungsfähige deutsche Agrar- und Ernährungs-wirtschaft ist durchaus in der Lage, auch in Konkurrenz zu den östlichen Nachbarn erfolgreich zu sein. Dennoch zeigen die jüngsten Agrarhandelszahlen, dass der Wettbewerb deutlich zunehmen wird. Unsere Agrarexporte in die Beitrittsländer sinken aktuell, während die Importe aus diesen Ländern im Jahr 2003 um rund 15 Prozent angestiegen sind!
Deutschland importierte 2003 von unseren neuen Nachbarn Agrarwaren im Werte von 2,3 Milliarden Euro, lediglich für 1,7 Milliarden Euro wurden landwirtschaftliche Erzeugnisse dorthin exportiert. Der Einfuhrüberschuss aus den Beitrittsländern stieg um 50 Prozent an. Bedenklich sind bei einem härter werdenden Wettbewerb die zahlreichen Ausnahmeregelungen, die den Beitrittsländern beispielsweise beim Tierschutz eingeräumt werden. So müssen zahlreiche tschechische, ungarische oder slowenische Geflügelbetriebe die ab Januar 2003 EU-weit geltenden Mindestanforderungen für Hühnerkäfige bis 2009 nicht einhalten.
Jedes 5. Ei, das derzeit in Tschechien produziert wird, stammt aus Betrieben, dass den EU-Mindeststandards im Tierschutz nicht genüge leistet! Ministerin Künast hat diesen Ausnahmen in den Beitrittsverhandlungen zugestimmt, während sie auf nationaler Ebene über die EU-Standards hinausgehende Regelungen geschaffen hat.
Die Erweiterung der EU um Länder, die teilweise ein hohes Agrarpotential besitzen, sollte daher zum Anlass einer Überprüfung sämtlicher Rahmenbedingungen genommen werden, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Betriebe bestimmen. Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb sind gleiche Standards für Hygiene, Umwelt- oder Tierschutz. Die nationale Gesetzgebung ist daher kritisch zu durchforsten, wo Auflagen für Landwirte unbedingt sein müssen und wo sie überflüssig sind! Denn was Auflagen, Verbote und Einschränkungen betrifft hier hat es Rot-Grün geschafft, dass wir Spitze sind! Jüngstes Beispiel ist die jetzt vorgelegte Novelle der Düngeverordnung, bei der Regelungen vorgeschlagen werden, die an Bürokratie und Gängelung für die Landwirte kaum zu überbieten sind.
Bei der Umsetzung der Agrarreform drohen für unsere Landwirte mit schärferen Cross Compliance-Vorschriften ebenfalls neue nationale Alleingänge im Tier- und Umweltschutz. Mit einem Übermaß an Bürokratie und Gängelung kann man jedoch die kommenden Herausforderungen nicht erfolgreich meistern. Es ist in diesem Zusammenhang bedauerlich, dass die jüngst von Bundeswirtschaftsminister Clement vorgelegten Pläne zum Bürokratieabbau kaum Vorschläge für die Landwirtschaft enthalten.
Mit gewisser Beunruhigung muss ebenfalls festgestellt werden, dass am Vortage der Erweiterung jeder 12. lebensmittelverarbeitende Betrieb in den Beitrittsländern nicht den EU-Hygienebestimmungen entspricht. Gerade bei unseren Nachbarn in Polen und Tschechien sind die Defizite besonders groß. Gewissheit muss auch über die pflichtgemäße Durchführung von BSE-Tests sowie der Einhaltung des Tiermehlverfütterungsverbotes bestehen! Es sind alle Anstrengungen zu unternehmen, damit das hohe Maß an Lebensmittelsicherheit in der EU von allen Seiten eingehalten wird. Wir brauchen ausreichende Kontrollen, dass mit niedrigeren Standards produzierte Waren nicht nach Deutschland geliefert werden.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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