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Rachel: Vorhandene Möglichkeiten zur Stammzellforschung nicht schlecht reden

Berlin (ots)

Zur Forderung nach einer Liberalisierung der
embryonalen Stammzellforschung erklärt der Sprecher der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission „Ethik und Recht der
modernen Medizin“, Thomas Rachel MdB:
Der gefundene Kompromiss zur embryonalen Stammzellforschung sollte
nicht in Frage gestellt werden. Forderungen nach einer Novellierung
des Stammzellgesetzes sind abzulehnen.
Die von den Liberalisierungsbefürwortern angeführten Argumente
greifen nicht: Weder wandern Forscher im Hinblick auf gesetzliche
Beschränkungen in der embryonalen Stammzellforschung massenweise ab,
noch ist eine schrankenlose Embryonenforschung Voraussetzung für
einen führenden Platz Deutschlands in Forschung und Wissenschaft.
Prof. Hans Schöler ist vor einem halben Jahr nach Deutschland aus den
USA zurückgekehrt.
Die embryonale Stammzellforschung befindet sich zurzeit noch im
Stadium der Grundlagenforschung. Hierfür sind die rechtlichen
Bedingungen, unter denen in Deutschland geforscht werden kann,
ausreichend. Konkrete Therapien sind nicht in Sicht. Das
konkretisierte in Aussicht Stellen von Behandlungsmöglichkeiten in
wenigen Jahren für bisher nicht therapierbare Krankheiten wie
Alzheimer und Multipler Sklerose stellt daher ein lediglich
unseriöses Heilversprechen dar. Die einzigen Erfolg versprechenden
Ergebnisse werden zurzeit auf dem Gebiet der adulten Stammzellen
erzielt.
Eventuelle Nachteile des Biotechnologiestandortes Deutschland
haben daher nicht in den Restriktionen des Stammzell- und
Embryonenschutzgesetzes ihre Ursache, sondern vielmehr in mangelnder
finanzieller Unterstützung. Es schadet dem Standort Deutschland, wenn
ethisch unverzichtbare Aspekte negativ bewertet und Schranken
einseitig in den Vordergrund gerückt werden. Deutschland bietet
zahlreiche Vorteile und Möglichkeiten.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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