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Meister: Taten statt Worte! Umsatzgrenze für die Ist-Versteuerung anpassen

Berlin (ots)

Anlässlich des Beschlusses der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung
der Umsatzgrenze bei der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten
Entgelten einzubringen, erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Michael Meister MdB:
Während Bundeswirtschaftsminister Clement und Bundesfinanzminister
Eichel sich über die Zukunft der befristeten Ist-Besteuerungs-
Vorschrift für Unternehmer in den neuen Ländern noch streiten, ist
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits aktiv geworden. Sie wird einen
Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einbringen, in dem die
Umsatzgrenze, bis zu der ein Unternehmer die Steuer nach
vereinnahmten Entgelten berechnen kann, zeitlich unbefristet auf
einheitlich 500.000 Euro für Unternehmer in allen Bundesländern
angehoben wird.
Die Umsatzsteuer ist grundsätzlich nach vereinbarten Entgelten
(Soll- Besteuerung) zu berechnen. Die Steuer entsteht also mit Ablauf
des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt wurde. In
bestimmten Fällen sieht das Gesetz die so genannte Ist-Besteuerung
vor. Hierbei entsteht die Steuer erst mit Vereinnahmung des Entgelts
- also regelmäßig zu einem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
dass der Gesamtumsatz im vorangegangenen Jahr nicht mehr als 125.000
Euro (in den neuen Ländern bis Ende 2004: 500.000 Euro) betragen hat.
Die Ist-Besteuerung soll den Liquiditätsengpässen der kleinen und
mittleren Unternehmen aufgrund schleppender Zahlungseingänge
entgegenwirken.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hält eine Anpassung der seit 1968
nicht mehr angepassten Umsatzgrenze von 250.000 DM bzw. 125.000 Euro
aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Umstände für
gerechtfertigt. Gleichzeitig werden mit der Anhebung der Umsatzgrenze
auf bundeseinheitlich 500.000 Euro die Wachstums- und
Beschäftigungsgrundlagen vieler kleiner und mittlerer Unternehmen
sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern gestärkt. Außerdem
wird durch die Angleichung der Umsatzgrenzen eine unterschiedliche
Rechtsanwendung überflüssig, so dass ein Beitrag zur
Rechtsvereinheitlichung geleistet wird und auch eine Notifizierung
als staatliche Beihilfe nicht mehr erforderlich ist. Wiederkehrende
Diskussionen über die Verlängerung einer Sonderregelung werden
überflüssig, so dass für alle Unternehmer Rechtssicherheit und –
klarheit geschaffen wird.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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