Petzold/Connemann: Hochwasserschutzgesetz so nicht zustimmungsfähig
Berlin (ots)
Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes erklären der zuständige Berichterstatter im Umweltausschuss, Ulrich Petzold MdB, und die zuständige Berichterstatterin im Landwirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages, Gitta Connemann MdB:
Zwei Jahre nach der Hochwasserkatastrophe an der Elbe legt Bundesumweltminister Trittin nun endlich einen Gesetzentwurf zum Hochwasserschutz vor. Dieser scheint aber weder mit dem Koalitionspartner durchgesprochen, noch mit der eigenen Fraktion abgestimmt zu sein.
Im Hauruck-Verfahren soll nun im Deutschen Bundestag über etwas abgestimmt werden, worüber sich die Koalition selber nicht im Klaren ist.
Massive Proteste von allen Seiten, insbesondere von Seiten der Landwirtschaft, die nach dem Gesetzentwurf in Überschwemmungsgebieten faktisch durch das Verbot des Ackerbaus enteignet würden, führten dazu, dass Teile der SPD- Bundestagsfraktion dem Bundesumweltminister die Gefolgschaft verweigerten.
Bevor das Parlament informiert wird, steht bereits in den Medien, dass es erhebliche Änderungen am Gesetz geben soll. Welche Änderungen dies sind, behält die Regierung aber noch für sich. Unter diesen Bedingungen ist eine vernünftige Beratung im Parlament oder aber in der öffentlichen Anhörung am kommenden Montag nicht möglich.
Nach zwei Jahren Bummelei peitscht Rot-Grün das Hochwasserschutzgesetz unter einem unverständlichen Zeitdruck durch das Parlament. Eine vernünftige Auseinandersetzung mit dem Gesetz ist offensichtlich von Rot-Grün nicht gewollt.
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