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Merz: Freisprüche im Mannesmann-Prozess sind zu begrüßen

Berlin (ots)

Zum Urteil im Mannesmann-Prozess erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Friedrich Merz MdB:
Ich begrüße die Freisprüche im so genannten „Mannesmann-Prozess“
in Düsseldorf. Das Strafrecht, insbesondere der Untreue-Tatbestand
des Strafrechts, war von Anfang an ungeeignet, unternehmensinterne
Vorgänge zu bewerten wie die Zahlung von Abfindungen im Wege der
Übernahme von Mannesmann durch Vodafone.
Die Höhe der gezahlten Abfindungen bleibt gleichwohl kritikwürdig.
In Zukunft müssen vor allem die Aufsichtsräte sehr viel mehr auf die
Angemessenheit solcher Zahlungen und auf ihre öffentliche Wirkung
achten. Ethische Grundsätze gerade bei Vergütungen und Zahlungen an
Führungskräfte müssen in der Wirtschaft selbst vorgelebt werden. Wenn
dies die Konsequenz aus dem Mannesmann-Prozess wäre, hätte er am Ende
auch sein gutes.
Die Landesregierung in Düsseldorf ist aufgefordert, der
Staatsanwaltschaft Weisung zu erteilen, auf die Einlegung von
Rechtsmitteln zu verzichten. Es würde der Bundesrepublik Deutschland
erheblichen Schaden zufügen, wenn die juristische Auseinandersetzung
jetzt vor dem Bundesgerichtshof fortgesetzt werden würde.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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