Heinen/Kaupa: Alkopops-Steuer der Bundesregierung zieht nicht
Berlin (ots)
Anlässlich der Ankündigung der Getränkeindustrie und des Handels, wegen der Einführung der Sondersteuer auf branntweinhaltige Mixgetränke ihre Rezeptur auf Bier- und Weinmixgetränke umzustellen, erklären die Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula Heinen MdB, und die Drogenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Gerlinde Kaupa MdB:
Die Reaktion der Getränkeindustrie und des Handels auf die Sonderbesteuerung ihrer branntweinhaltigen Mixgetränke, die seit gestern in Kraft ist, war zu erwarten und überrascht nicht: Schon in der Debatte im Deutschen Bundestag um die Einführung der Sondersteuer hat die CDU/CSU-Fraktion immer wieder auf eine 1:1- Substituierung der branntweinhaltigen Alkopops durch Bier- und Wein- Mixer hingewiesen, so dass die Besteuerung der Spirituosen- Mischgetränke das gewünschte Ziel, Kinder und Jugendliche von so genannten Alkopops fernzuhalten, nicht erreichen kann.
Bereits im April hat die Union darauf aufmerksam gemacht, dass es durch die Sondersteuer lediglich zu einer Nachfrageverschiebung in Richtung bier- und weinhaltiger Alkopops kommen würde, die preislich attraktiver und bereits mit 16 Jahren legal erwerbbar sind. Dieses Dilemma haben wir jetzt: die Bundesregierung ist dem Problem Alkopops lediglich mit einer unpräzisen Alkopops-Definition begegnet.
Deshalb haben wir immer wieder für die konsequente und verstärkte Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes mit den dort bereits bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften plädiert. Die Kommunen und Ordnungsämter müssen nun konsequent ihrer Pflicht nachkommen, den Konsum und den Verkauf von alkoholischen Mischgetränken an unter 18jährige durch gezielte Testkäufe zu kontrollieren und gegebenen Falls mit dem Höchststrafmaß zu sanktionieren.
Andererseits müssen die Hersteller der Alkopops und die Getränkeindustrie vernünftig und verantwortungsbewusst mit ihren Mixgetränken umgehen. Bestehende Jugendschutzgesetze dürfen nicht bewusst zum Schaden der Jugendlichen und der Gesellschaft umgangen werden.
Hersteller und Getränkehandel müssen gewissenhaft und konsequent ihren gesetzlichen Auflagen Schulungsmaßnahmen für das Verkaufspersonal, deutliche Hinweise und Kennzeichnungspflicht - nachkommen. In Gesprächen werden wir möglichst schnell mit Herstellen und Verbänden immer wieder darauf hinweisen und weitere Lösungsmöglichkeiten entwickeln.
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