Austermann: Haushalt 2005 definitiv verfassungswidrig
Berlin (ots)
Zur Entscheidung der Bundesregierung, den Auszahlungstermin des Arbeitslosengeldes II (ALG II) auf den Anfang des Monats zu verschieben, erklärt der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB:
Im Streit in der Regierung um den Auszahlungsmodus beim ALG II hat der Bundesfinanzminister erneut den Kürzeren gezogen. Die gestrige Entscheidung im Bundeskanzleramt kostet Eichel 1,4 Mrd. zusätzlich, die im Haushalt 2005 nicht ausgewiesen sind. Damit steht fest, dass der Haushalt im kommenden Jahr erneut von Anfang an verfassungswidrig sein wird, dann zum vierten Mal in Folge.
Dabei muss Eichel bereits für den Nachschlag für die Kommunen von 1,4 Mrd. , der im Vermittlungsverfahren zum Optionsgesetz verhandelt worden war, geradestehen. Dieser soll über eine Globale Minderausgabe im Haushalt eingespart werden. Schon dieses Vorhaben ist höchst zweifelhaft. Nun kommen weitere 1,4 Mrd. auf Eichel zu, die ebenfalls nicht durch Einsparungen erbracht werden dürften. Bei einer Nettokreditaufnahme von 22 Mrd. und Investitionsausgaben von 22,8 Mrd. bedeuten die Zusatzausgaben in Höhe von insgesamt 2,8 Mrd. , dass der Haushalt bereits im Entwurf um rd. 2 Mrd. über der Verfassungsgrenze, die nach dem Grundgesetz durch die Höhe der Investitionen bestimmt ist, liegen wird. Dabei ist noch nicht berücksichtigt, dass die Zahl der Langzeitarbeitslosen weiter steigt.
Hartz IV ist wie der Haushalt 2005 auf Sand gebaut!
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