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Böhmer: Ethikrat als biopolitischer Weichmacher des Bundeskanzlers!

Berlin (ots)

Zu den heutigen Beratungen des Nationalen
Ethikrates erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
In „Treue“ zu seinem Auftraggeber liefert der Ethikrat in diesen
Tagen Stellungnahmen zum Klonen und zur Patentierung
biotechnologischer Erfindungen ab, die sich vorhersehbar und nahtlos
an die Voten zur Embryonenforschung und zur
Präimplantationsdiagnostik anfügen. Damit bestätigt der Ethikrat
erneut, dass er von seiner Aufgabenstellung und Struktur der
biopolitische Weichmacher des Bundeskanzlers ist. Der Ethikrat löst
keine Probleme, er ist eines.
Der Ethikrat überschreitet bewusst Grenzen, um ethisch
problematische Entwicklungen zu legitimieren. Damit behindert er die
zukunftsgerichtete Diskussion über medizinisch attraktive und ethisch
unbedenkliche Wege in der Stammzellforschung. Die Bedeutung der
adulten Stammzellen, der Stammzellen aus Nabelschnurblut und – jüngst
bekannt geworden: aus Fruchtwasser wird weder ausreichend
wahrgenommen, geschweige denn bewertet. Der naturwissenschaftliche
Erkenntnisprozess hat die Mitglieder des Ethikrates längst überholt.
Dringend notwendig sind in Deutschland forschungsfreundliche
Strukturen und eine bessere finanzielle Ausstattung der
Stammzellforschung. Die Mittel, die der deutsche Steuerzahler für die
wenig fruchtbaren Diskussionen des Ethikrates ausgibt: 2,14 Millionen
Euro, wären in der biotechnologischen Forschung sinnvoll investiert.
Deutschland verfügt über hervorragende Wissenschaftler, die die
Stammzellforschung entscheidend voranbringen können. Im Gegensatz zu
anderen Staaten fehlt es in Deutschland an einer nachhaltigen
Förderung dieser Forschung. Damit wird Potential verschenkt. Die
Bundesregierung ist nachdrücklich aufgefordert, schon im
Bundeshaushalt 2005 ausreichende Fördermittel bereitzustellen.
Der Stammzellbericht der Bundesregierung bestätigt, dass
wegweisende Grundlagenforschung mit der gesetzlichen Regelungen in
Deutschland ohne Einschränkung möglich ist. Eine Aufweichung dieser
Regelungen wäre nicht nur überflüssig, sondern gefährlich.
Klonen ist in Deutschland aus gutem Grund durch dass
Embryonenschutzgesetz verboten. Menschliches Leben entsteht in dem
Augenblick, in dem – natürlich oder künstlich – ein neuer
menschlicher Keim entsteht. So ist es den gesetzlichen Definitionen
des Embryonenschutzgesetzes und des Stammzellgesetzes zu entnehmen.
Ab diesem Augenblick ist es zu schützen.
Diese Grundhaltung hat der Deutsche Bundestag sowohl im
Stammzellgesetz als auch in seiner Forderung nach einem strikten alle
Formen des Klonens umfassenden internationalen Verbot bestätigt. Das
waren keine Schönwetterbeschlüsse, sondern Positionsbestimmungen für
den Ernstfall. Zum Schutz des menschlichen Lebens und seiner Würde
ist dieses Verbot unverzichtbar, solange beim Klonen –ob reproduktiv
oder „therapeutisch“ – Menschen erzeugt und instrumentalisiert
werden. Menschen sind keine Ersatzteillager und dürfen es auch nicht
werden.
Auch die sprachliche Schönfärberei einiger Ethikratmitglieder kann
nicht darüber, dass alle Formen des Klonens in ein unüberwindliches
ethisches Problem führen: die Tötung menschlicher Embryonen. Wer
versucht, durch die Eliminierung des Wortes „Embryo“ die Tötung von
Embryonen beim Forschungsklonen zu kaschieren, stellt sich in das
ethische Abseits. Das ist fragwürdige Sprachpolitik.
An der Ablehnung aller Formen des Klonens ändern die Entwicklungen
in Südkorea und jüngst in Großbritannien nichts. Es gibt zum
Forschungsklonen weder neue naturwissenschaftliche noch neue ethische
Argumente. Und es gibt – im Gegensatz zur Nutzung von adulten
Stammzellen und Nabelschnurblutstammzellen - erst recht keine
therapeutischen Erfolge zu vermelden.
Da das reproduktive und das „therapeutische“ Klonen teilweise
verfahrensidentisch sind, müssen konsequenterweise auch beide Formen
verboten werden. Der Deutsche Bundestag hat seinen Willen zu einem
internationalen Klonverbot auf Ebene der Vereinten Nationen
ausdrücklich bekundet. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diesen
Willen auf diplomatischer Ebene zu verwirklichen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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