Götz: Kommunen in NRW bestätigen die kommunal-politische Linie von CDU und CSU
Berlin (ots)
Zu den aktuellen Forderungen des Städte- und Gemeindebundes NRW und den kommunalpolitischen Zielen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Die jüngsten Forderungen der Städte und Gemeinden in Nordrhein- Westfalen bestätigen die kommunalpolitische Arbeit der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
Die Versuche der Bundesregierung, die Gemeindefinanzen grundlegend zu reformieren, sind gescheitert. Die versprochene grundlegende Gemeindefinanzreform reduziert sich auf die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage. Dies war ein Teil des Sofortprogramms der Union und hat mit einer notwendigen Gemeindefinanzreform nichts zu tun.
Der Zuwachs an Gewerbesteuer in diesem Jahr ist im Wesentlichen in der von der Union durchgesetzten Rücknahme der Gewerbesteuerumlage begründet. Die finanzielle Lage gerade der NRW-Kommunen ist nach wie vor katastrophal. Hier kumuliert sich eine kommunalfeindliche Landespolitik mit einer kommunalfeindlichen Bundespolitik.
Mit dem Konzept 21 legt die Union ein modernes Steuerrecht für Deutschland vor, das auch die zerrütteten Gemeindefinanzen grundlegend neu ordnet. Durch Einnahmen-, Ausgaben- und Aufgabenverantwortung in einer Hand findet danach kommunale Selbstverwaltung tatsächlich wieder statt.
Dies wird gewährleistet indem die Kommunen neben der bereits existierenden Beteiligung an der Einkommensteuer auch an der Körperschaftsteuer beteiligt werden. Auf beide kommunalen Anteile, die offen ausgewiesen und getrennt erhoben werden, können die Kommunen individuelle Hebesätze anlegen.
Das Konzept der Union führt zur Vereinfachung des Steuerrechts, zur Reformneutralität der Besteuerung und zur Sicherung der Einnahmen der Kommunen. CDU und CSU wollen starke leistungsfähige Städte und Gemeinden, die in der Lage sind ihre Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen.
Die Dringlichkeit für diese umfassende Gemeindefinanzreform ist offensichtlich. Sie wird von den Kommunen in NRW zu Recht eingefordert.
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