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Marschewski: Vertriebene dürfen nicht Leidtragende von Schröders doppelzüngiger Politik sein

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard
Schröder im Rahmen des Besuchs des polnischen Ministerpräsidenten
Marek Belka bezogen auf die Eigentumsfragen im deutsch-polnischen
Verhältnis erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und
Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Es muss Schluss sein mit der doppelzüngigen Politik des
Bundeskanzlers und der Bundesregierung, die die deutschen
Heimatvertriebenen für das geltende Recht in Verantwortung nimmt.
Zur Erinnerung: Es ist Bundeskanzler Schröder gewesen, der wider
besseren Wissens, im Rahmen seiner Rede am 1. August 2004 in Warschau
und in diesen Tagen den Eindruck erweckt hat, die mit der
völkerrechtswidrigen entschädigungslosen Enteignung verbundenen
Fragen seien ohne rechtliche Grundlage. Auch hatte er erklärt, die
Bundesregierung werde vor internationalen Gerichten dagegen vorgehen.
Der Bundeskanzler ignoriert dabei ebenso geltendes Recht wie die
Politik seiner eigenen Bundesregierung, führt unsere polnischen
Partner dabei in die Irre und macht die deutschen Heimatvertriebenen
zum Sündenbock für seine verfehlte Politik.
Seit 1949 haben alle Bundesregierungen, auch die jetzige
Rot-Grüne, die Vertreibung der Deutschen und deren entschädigungslose
Enteignung stets als völkerrechtswidrig und die daraus resultierenden
Eigentumsansprüche als offen bezeichnet. In allen völkerrechtlichen
Verträgen, auch mit Polen, wurden diese Fragen stets ausgeklammert
und in den Verhandlungen als offen bezeichnet, so beim Warschauer
Vertrag 1970 und beim Grenzbestätigungsvertrag mit Polen 1990, ebenso
in den Verträgen mit der Tschechischen Republik.
Dass die Fragen des Eigentumsrechts von diesen Verträgen nicht
betroffen sind, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer
Entscheidung im Jahre 1992 festgestellt.
Wenn der Bundeskanzler nunmehr zum wiederholten Male erklärt, die
Ansprüche der deutschen Heimatvertriebenen seien ohne rechtliche
Grundlage und erklärt, dass es „keine Restitutionsansprüche weder auf
der einen noch auf der anderen Seite gibt“, dann entspricht dies
nicht dem geltenden Recht.
Es ist unverantwortlich einerseits, gegenüber Polen und den
deutschen Heimatvertriebenen zu erklären, alle Ansprüche seien
erledigt, und damit den Eindruck zu erwecken, die Bundesregierung
habe ihre Position verändert und andererseits auf eine von mir
gestellte Schriftliche Frage zu antworten: „Die Bundesregierung hat
auch ihre Rechtsauffassung nicht geändert.“
Die Politik der Bundesregierung ist doppelzüngig, richtet sich
gegen die deutschen Heimatvertriebenen und schadet auch unserem
Ansehen gegenüber unseren polnischen Nachbarn.
Völlig ohne Not hat der Bundeskanzler die Frage der
Entschädigungsansprüche ins Spiel gebracht. Er kann nun nicht die
deutschen Heimatvertriebenen für diese Politik haftbar machen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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