Marschewski: Vertriebene dürfen nicht Leidtragende von Schröders doppelzüngiger Politik sein
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen von Bundeskanzler Gerhard Schröder im Rahmen des Besuchs des polnischen Ministerpräsidenten Marek Belka bezogen auf die Eigentumsfragen im deutsch-polnischen Verhältnis erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
Es muss Schluss sein mit der doppelzüngigen Politik des Bundeskanzlers und der Bundesregierung, die die deutschen Heimatvertriebenen für das geltende Recht in Verantwortung nimmt.
Zur Erinnerung: Es ist Bundeskanzler Schröder gewesen, der wider besseren Wissens, im Rahmen seiner Rede am 1. August 2004 in Warschau und in diesen Tagen den Eindruck erweckt hat, die mit der völkerrechtswidrigen entschädigungslosen Enteignung verbundenen Fragen seien ohne rechtliche Grundlage. Auch hatte er erklärt, die Bundesregierung werde vor internationalen Gerichten dagegen vorgehen. Der Bundeskanzler ignoriert dabei ebenso geltendes Recht wie die Politik seiner eigenen Bundesregierung, führt unsere polnischen Partner dabei in die Irre und macht die deutschen Heimatvertriebenen zum Sündenbock für seine verfehlte Politik.
Seit 1949 haben alle Bundesregierungen, auch die jetzige Rot-Grüne, die Vertreibung der Deutschen und deren entschädigungslose Enteignung stets als völkerrechtswidrig und die daraus resultierenden Eigentumsansprüche als offen bezeichnet. In allen völkerrechtlichen Verträgen, auch mit Polen, wurden diese Fragen stets ausgeklammert und in den Verhandlungen als offen bezeichnet, so beim Warschauer Vertrag 1970 und beim Grenzbestätigungsvertrag mit Polen 1990, ebenso in den Verträgen mit der Tschechischen Republik.
Dass die Fragen des Eigentumsrechts von diesen Verträgen nicht betroffen sind, hat auch das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung im Jahre 1992 festgestellt.
Wenn der Bundeskanzler nunmehr zum wiederholten Male erklärt, die Ansprüche der deutschen Heimatvertriebenen seien ohne rechtliche Grundlage und erklärt, dass es keine Restitutionsansprüche weder auf der einen noch auf der anderen Seite gibt, dann entspricht dies nicht dem geltenden Recht.
Es ist unverantwortlich einerseits, gegenüber Polen und den deutschen Heimatvertriebenen zu erklären, alle Ansprüche seien erledigt, und damit den Eindruck zu erwecken, die Bundesregierung habe ihre Position verändert und andererseits auf eine von mir gestellte Schriftliche Frage zu antworten: Die Bundesregierung hat auch ihre Rechtsauffassung nicht geändert.
Die Politik der Bundesregierung ist doppelzüngig, richtet sich gegen die deutschen Heimatvertriebenen und schadet auch unserem Ansehen gegenüber unseren polnischen Nachbarn.
Völlig ohne Not hat der Bundeskanzler die Frage der Entschädigungsansprüche ins Spiel gebracht. Er kann nun nicht die deutschen Heimatvertriebenen für diese Politik haftbar machen.
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