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Koschyk
Binninger: Reformen unterstützen

Berlin (ots)

Zu der Ankündigung von BMI, dbb und ver.di für eine
Reform des öffentlichen Dienstes erklären der innenpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der
zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vorgestellten
„Eckpunkte für neue Wege im öffentlichen Dienst“ als mutige
Diskussionsgrundlage für die weitere Modernisierung von Tarif- und
Dienstrecht. Die Umsetzung für die Beamten obliegt den Parlamenten,
die Reform für die Arbeitnehmer ist Sache der öffentlichen
Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Der Beamtenbund (dbb) ist 2003 mit seinen Vorschlägen für ein
„Reformmodell 21“ in die Offensive gegangen und hat der Diskussion
damit den wohl entscheidenden Anstoß gegeben. Reform statt Beton.
Dies gilt vor allem auch für den Tarifbereich, der wesentlich
verkrusteter und inflexibler ist als das Beamtenrecht, wo die
CDU/CSU-geführte Bundesregierung bereits Ende der 90er Jahre die
leistungsbezogene Bezahlung eingeführt hat – eine Möglichkeit, von
der die Länder für ihre Beamten allerdings kaum Gebrauch machen, und
die die Tarifpartner für die Arbeitnehmer bis heute nicht
nachvollzogen haben. Hier wird es in der Tat höchste Zeit, dass den
Worten Taten folgen.
Das gilt auch für Bundesinnenminister Schily (SPD), dem der
öffentliche Dienst und seine Beschäftigten in seiner bisherigen
Amtszeit keine Herzensangelegenheit war. Viel zu oft musste man das
Gefühl haben, dass aus „Schily-Reformen“ allzu leicht „Eichel-
Einsparungen“ wurden. Insbesondere bei der Übertragung von Reformen
aus dem Bereich des Sozialrechts (Rente, Gesundheit, Pflege) war von
der versprochenen „Wirkungsgleichheit“ wenig zu spüren. Meistens
liefen Schilys Vorschläge auf Sonderopfer für Beamte und
Versorgungsempfänger hinaus. Schade daher auch, dass die Arbeitszeit
der Beamten offensichtlich auf Dauer um 1 ½ Stunden pro Woche über
der der Arbeitnehmer liegen soll.
Die Vorschläge von dbb, ver.di und BMI für ein Basisgehalt und
darauf aufbauende Erfahrungs- und Leistungsstufen scheinen eine
vernünftige Fortentwicklung der bereits unter der CDU/CSU-geführten
Bundesregierung begonnenen Modernisierung der Bezahlung zu sein. Die
vorgeschlagenen Elemente sind nicht revolutionär neu, sondern
entwickeln die bislang diskutierten bzw. vorhandenen Instrumente
fort.
Intensiv prüfen muss man die Pläne für einen Versorgungsfonds,
weil damit isoliert eines der Alterssicherungssysteme vom
Umlageverfahren auf Kapitaldeckung umgestellt würde. Abgesehen von
den Finanzierungsschwierigkeiten bedeutet eine solche Umstellung
immer, dass die aktuelle Generation doppelt belastet wird: Sie hat
die Umlage für die heutige Pensionen zu tragen und den Aufbau des
Kapitalstocks für künftige Pensionen. Für die Rente hat die
Bundesregierung einen solchen Umstieg konsequenterweise abgelehnt.
Ausdrücklich unterstützen wir die Einschätzung, dass die Umsetzung
der Eckpunkte innerhalb der heutigen Verfassungslage realisierbar
ist. Eine Veränderung oder gar Abschaffung von Artikel 33 Absatz 4
und 5 unseres Grundgesetzes ist weder erforderlich noch
wünschenswert. Darauf haben wir im Rahmen der Bundesstaatskommission
immer hingewiesen.
Eine andere Hürde dagegen haben die Vorschläge noch zu nehmen:
Bislang sind die Länder an den Reformgesprächen nicht beteiligt.
Erstens nehmen sie nicht an den Tarifmodernisierungsgesprächen teil
und zweitens werden sie auch die Reform der Beamtenbesoldung im
Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse der Bundesstaatskommission
künftig alleine regeln. Damit sind zunächst einmal rund 1,4 der
insgesamt ca. 1,7 Millionen Beamten und rund 2,2 der ca. 2,3
Millionen Arbeitnehmer außen vor.
Die in den Eckpunkten ausgedrückte Hoffnung auf bundeseinheitliche
Standards in der Besoldung der Beamten scheint trügerisch, denn die
Bundesstaatskommission dürfte sich darauf verständigen, die
Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung der Beamten vom
Bund auf die Länder zu verlagern. Welch unterschiedliche Ergebnisse
das zur Folge haben wird, kann man an den Regelungen zur
Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) studieren, die die Länder seit 2003
unabhängig vom Bund regeln.
Gleichwohl wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die
parlamentarische Arbeit zur Reform des Dienstrechts aktiv
unterstützen und weiter darauf achten, dass SPD und Grüne sie nicht
zu einer schleichenden Aushöhlung des Berufsbeamtentums missbrauchen.
Dem System und den Beschäftigten muss über kurzsichtige Einsparungen
hinaus eine langfristig tragbare Perspektive gegeben werden. Daran
werden wir uns aktiv beteiligen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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