Koschyk
Binninger: Reformen unterstützen
Berlin (ots)
Zu der Ankündigung von BMI, dbb und ver.di für eine Reform des öffentlichen Dienstes erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Clemens Binninger MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die heute vorgestellten Eckpunkte für neue Wege im öffentlichen Dienst als mutige Diskussionsgrundlage für die weitere Modernisierung von Tarif- und Dienstrecht. Die Umsetzung für die Beamten obliegt den Parlamenten, die Reform für die Arbeitnehmer ist Sache der öffentlichen Arbeitgeber und Gewerkschaften.
Der Beamtenbund (dbb) ist 2003 mit seinen Vorschlägen für ein Reformmodell 21 in die Offensive gegangen und hat der Diskussion damit den wohl entscheidenden Anstoß gegeben. Reform statt Beton.
Dies gilt vor allem auch für den Tarifbereich, der wesentlich verkrusteter und inflexibler ist als das Beamtenrecht, wo die CDU/CSU-geführte Bundesregierung bereits Ende der 90er Jahre die leistungsbezogene Bezahlung eingeführt hat eine Möglichkeit, von der die Länder für ihre Beamten allerdings kaum Gebrauch machen, und die die Tarifpartner für die Arbeitnehmer bis heute nicht nachvollzogen haben. Hier wird es in der Tat höchste Zeit, dass den Worten Taten folgen.
Das gilt auch für Bundesinnenminister Schily (SPD), dem der öffentliche Dienst und seine Beschäftigten in seiner bisherigen Amtszeit keine Herzensangelegenheit war. Viel zu oft musste man das Gefühl haben, dass aus Schily-Reformen allzu leicht Eichel- Einsparungen wurden. Insbesondere bei der Übertragung von Reformen aus dem Bereich des Sozialrechts (Rente, Gesundheit, Pflege) war von der versprochenen Wirkungsgleichheit wenig zu spüren. Meistens liefen Schilys Vorschläge auf Sonderopfer für Beamte und Versorgungsempfänger hinaus. Schade daher auch, dass die Arbeitszeit der Beamten offensichtlich auf Dauer um 1 ½ Stunden pro Woche über der der Arbeitnehmer liegen soll.
Die Vorschläge von dbb, ver.di und BMI für ein Basisgehalt und darauf aufbauende Erfahrungs- und Leistungsstufen scheinen eine vernünftige Fortentwicklung der bereits unter der CDU/CSU-geführten Bundesregierung begonnenen Modernisierung der Bezahlung zu sein. Die vorgeschlagenen Elemente sind nicht revolutionär neu, sondern entwickeln die bislang diskutierten bzw. vorhandenen Instrumente fort.
Intensiv prüfen muss man die Pläne für einen Versorgungsfonds, weil damit isoliert eines der Alterssicherungssysteme vom Umlageverfahren auf Kapitaldeckung umgestellt würde. Abgesehen von den Finanzierungsschwierigkeiten bedeutet eine solche Umstellung immer, dass die aktuelle Generation doppelt belastet wird: Sie hat die Umlage für die heutige Pensionen zu tragen und den Aufbau des Kapitalstocks für künftige Pensionen. Für die Rente hat die Bundesregierung einen solchen Umstieg konsequenterweise abgelehnt.
Ausdrücklich unterstützen wir die Einschätzung, dass die Umsetzung der Eckpunkte innerhalb der heutigen Verfassungslage realisierbar ist. Eine Veränderung oder gar Abschaffung von Artikel 33 Absatz 4 und 5 unseres Grundgesetzes ist weder erforderlich noch wünschenswert. Darauf haben wir im Rahmen der Bundesstaatskommission immer hingewiesen.
Eine andere Hürde dagegen haben die Vorschläge noch zu nehmen:
Bislang sind die Länder an den Reformgesprächen nicht beteiligt. Erstens nehmen sie nicht an den Tarifmodernisierungsgesprächen teil und zweitens werden sie auch die Reform der Beamtenbesoldung im Hinblick auf die zu erwartenden Ergebnisse der Bundesstaatskommission künftig alleine regeln. Damit sind zunächst einmal rund 1,4 der insgesamt ca. 1,7 Millionen Beamten und rund 2,2 der ca. 2,3 Millionen Arbeitnehmer außen vor.
Die in den Eckpunkten ausgedrückte Hoffnung auf bundeseinheitliche Standards in der Besoldung der Beamten scheint trügerisch, denn die Bundesstaatskommission dürfte sich darauf verständigen, die Gesetzgebungskompetenz für Besoldung und Versorgung der Beamten vom Bund auf die Länder zu verlagern. Welch unterschiedliche Ergebnisse das zur Folge haben wird, kann man an den Regelungen zur Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) studieren, die die Länder seit 2003 unabhängig vom Bund regeln.
Gleichwohl wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die parlamentarische Arbeit zur Reform des Dienstrechts aktiv unterstützen und weiter darauf achten, dass SPD und Grüne sie nicht zu einer schleichenden Aushöhlung des Berufsbeamtentums missbrauchen. Dem System und den Beschäftigten muss über kurzsichtige Einsparungen hinaus eine langfristig tragbare Perspektive gegeben werden. Daran werden wir uns aktiv beteiligen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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