Hüppe: CDU/CSU will Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner durchsetzen
Berlin (ots)
Zum Änderungsantrag der CDU/CSU erklärt der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der morgigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung wird die CDU/CSU einen eigenen Änderungsantrag für den Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner einbringen. Der Antrag der CDU/CSU sieht vor, dass fünf Prozent des Einkommens, maximal jedoch 44 Euro, bei der Anrechnung des Einkommens unberücksichtigt bleiben. Somit wurde eine Anregung aus der Anhörung vom 30. September aufgegriffen, den Zusatzbarbetrag systematisch korrekt einzuordnen. Er ist nun nicht mehr für die Deckung eines Zusatzbedarfs vorgesehen, sondern wird als Einkommensfreibetrag eingeordnet.
Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar 2005 wäre der Zusatzbarbetrag, der maximal 44 Euro beträgt, restlos gestrichen worden. Diesen Zusatzbarbetrag erhalten Heimbewohner, die ihre Unterbringungskosten teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln bestreiten, zusätzlich zum einheitlichen Taschengeld von etwa 89 Euro. Die Streichung hätte dramatische Folgen, da sie eine Kürzung des Taschengeldes um bis zu einem Drittel bedeutet.
Der Effekt der neuen Regelung ist jedoch der gleiche wie bei der bisherigen Regelung: die Heimbewohner, die einen Eigenanteil an den Unterbringungskosten tragen, erhalten ein etwas höheres Taschengeld als Heimbewohner, deren Unterbringung vollständig von der Sozialhilfe finanziert wird. Das ist folgerichtig, denn es wäre nicht vertretbar, dass Menschen, die eigenverantwortlich gehandelt und Vorsorge getroffen haben, auf die gleiche Stufe gestellt werden mit Menschen, die keine Vorsorge betrieben haben. Es muss sich für die Menschen lohnen, arbeiten zu gehen und Altersvorsorge zu betreiben. Die Streichung des Zusatzbarbetrags ist vor dem Hintergrund der Forderungen nach Eigenverantwortung im Sozialstaat nicht vertretbar.
Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf sieht als Alternative eine Stichtagsregelung vor. Demnach erhielten alle Heimbewohner, die bis zum 31.12.2004 in ein Heim ziehen, weiterhin den Zusatzbarbetrag. Alle Menschen, die nach diesem Datum in ein Heim ziehen, würden keinen Zusatzbarbetrag mehr erhalten. Diese Regelung führt zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die insbesondere in Behindertenwohnheimen über Jahrzehnte anhalten würde. Die Stichtagsregelung ist deshalb abzulehnen.
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