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Hüppe: CDU/CSU will Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner durchsetzen

Berlin (ots)

Zum Änderungsantrag der CDU/CSU erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In der morgigen Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziale
Sicherung wird die CDU/CSU einen eigenen Änderungsantrag für den
Erhalt des Zusatzbarbetrags für Heimbewohner einbringen. Der Antrag
der CDU/CSU sieht vor, dass fünf Prozent des Einkommens, maximal
jedoch 44 Euro, bei der Anrechnung des Einkommens unberücksichtigt
bleiben. Somit wurde eine Anregung aus der Anhörung vom 30. September
aufgegriffen, den Zusatzbarbetrag systematisch korrekt einzuordnen.
Er ist nun nicht mehr für die Deckung eines Zusatzbedarfs vorgesehen,
sondern wird als Einkommensfreibetrag eingeordnet.
Mit Einführung des Sozialgesetzbuchs XII zum 1. Januar 2005 wäre
der Zusatzbarbetrag, der maximal 44 Euro beträgt, restlos gestrichen
worden. Diesen Zusatzbarbetrag erhalten Heimbewohner, die ihre
Unterbringungskosten teilweise oder ganz aus eigenen Mitteln
bestreiten, zusätzlich zum einheitlichen Taschengeld von etwa 89
Euro. Die Streichung hätte dramatische Folgen, da sie eine Kürzung
des Taschengeldes um bis zu einem Drittel bedeutet.
Der Effekt der neuen Regelung ist jedoch der gleiche wie bei der
bisherigen Regelung: die Heimbewohner, die einen Eigenanteil an den
Unterbringungskosten tragen, erhalten ein etwas höheres Taschengeld
als Heimbewohner, deren Unterbringung vollständig von der Sozialhilfe
finanziert wird. Das ist folgerichtig, denn es wäre nicht vertretbar,
dass Menschen, die eigenverantwortlich gehandelt und Vorsorge
getroffen haben, auf die gleiche Stufe gestellt werden mit Menschen,
die keine Vorsorge betrieben haben. Es muss sich für die Menschen
lohnen, arbeiten zu gehen und Altersvorsorge zu betreiben. Die
Streichung des Zusatzbarbetrags ist vor dem Hintergrund der
Forderungen nach Eigenverantwortung im Sozialstaat nicht vertretbar.
Der Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf
sieht als Alternative eine Stichtagsregelung vor. Demnach erhielten
alle Heimbewohner, die bis zum 31.12.2004 in ein Heim ziehen,
weiterhin den Zusatzbarbetrag. Alle Menschen, die nach diesem Datum
in ein Heim ziehen, würden keinen Zusatzbarbetrag mehr erhalten.
Diese Regelung führt zu einer nicht zu rechtfertigenden
Ungleichbehandlung der Heimbewohner, die insbesondere in
Behindertenwohnheimen über Jahrzehnte anhalten würde. Die
Stichtagsregelung ist deshalb abzulehnen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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