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Heinen/Wanderwitz: Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu Versandretouren befriedigend

Berlin (ots)

Zum gestrigen Einigungsvorschlag des
Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat bezüglich der
Retourkosten beim Versandhandel erklären die
Verbraucherschutzbeauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Ursula
Heinen MdB, und der zuständige Berichterstatter in der Arbeitsgruppe
Recht, Marco Wanderwitz MdB:
Der Einigungsvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundesrat
und Bundestag zum Gesetz zur Änderung der Vorschriften der
Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen stellt insgesamt einen
tragfähigen Kompromiss zwischen den Interessen des Versandhandels und
den Verbraucherinteressen dar: Dem Besteller, der bei einem
Versandhaus bzw. Internethändler Waren bestellt, dürfen die Kosten
für die Rücksendung auferlegt werden, wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt.
Die Rücksendekosten soll der Besteller auch dann tragen, wenn bei
einem höheren Sachpreis die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum
Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht wurde. Für den Fall, dass
die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht, trägt in
jedem Fall der Händler die Retourkosten. Die freiwillige Übernahme
der Rücksendekosten durch den Händler ist weiterhin möglich.
Die bisherige Regelung, die dem Versandhandel die Retourkosten
auferlegte, war zum einen eine Sonderregelung innerhalb Europas und
zum anderen in erheblichem Maße missbraucht worden, so dass eine
Änderung notwendig geworden war. Zudem wären die durch missbräuchlich
bestellte Waren entstandenen Retourkosten auf kurz oder lang auf alle
Verbraucher umgelegt worden, so dass der gefundene Kompromiss nun
insgesamt auch allen Verbrauchern zu Gute kommt.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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