Storm/Widmann-Mauz: Auch Sachverständigenrat fordert Prämienmodell
Berlin (ots)
Anläßlich der Übergabe des Gutachtens des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung an den Bundeskanzler am heutigen Tage erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB und die gesundheitspolitische Sprecherin, Annette Widmann-Mauz MdB:
Der Sachverständigenrat fordert ebenso wie die Union ein Prämienmodell in der Krankenversicherung. Auch die Sachverständigen kommen in ihren Berechnungen zu dem Ergebnis, daß die Prämie rund 170 Euro beträgt, wenn die Mitversicherung von Kindern wie von der Union vorgesehen aus Steuermitteln finanziert wird. Die Beiträge von Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und Bundesagentur für Arbeit erbringen zusammen rund 65 Mrd. Euro, so daß die Versicherten eine Prämie von 109 Euro zahlen.
Weil das Zusammenspiel aus medizinisch-technischem Fortschritt und demographischem Wandel die Gesundheitskosten ansteigen läßt, muß nach Ansicht der Wirtschaftsweisen eine neue Finanzierungsform gefunden werden. Andernfalls droht eine Verdoppelung der heutigen einkommensbezogenen Beiträge auf mehr als 30 % der Bruttoeinkommen mit verheerenden Folgen für Wachstum und Beschäftigung.
In Übereinstimmung mit der Union sieht der Sachverständigenrat das Prämienmodell als gute Grundlage an, um durch kapitalgedeckte Vorsorge die Folgen des demographischen Wandels aufzufangen. Schon vergleichsweise geringe Sparbeträge können nach Berechnungen der Sachverständigen sicherstellen, daß die Prämien nicht schneller steigen als die Einkommen der Versicherten.
Zwar kann der Kostenanstieg im Gesundheitswesen auch durch ein Prämienmodell nicht verhindert werden. Gesundheitsprämien verhindern aber, daß steigende Gesundheitskosten weiter zu steigenden Arbeitskosten führen. Sie sorgen außerdem dafür, daß die Krankenkassen auch bei steigenden Rentnerzahlen gleichbleibende Einnahmen haben. Deshalb kommen die Sachverständigen unmißverständlich zu dem Schluß, daß steigende Prämien erheblich weniger Nachteile aufweisen als steigende Beitragssätze in einem einkommensbezogenen System.
Im Unterschied zum Sachverständigenrat halten CDU und CSU aber nichts davon, auch Privatversicherte einer Versicherungspflicht im Prämienmodell zu unterwerfen. Der Sachverständigenrat weist selbst auf eine Reihe verfassungsrechtlicher, europarechtlicher und praktischer Probleme hin. Vor allem die Beschränkung der Unternehmer- und Vertragsfreiheiten der privaten Krankenversicherung dürfte Artikel 12 des Grundgesetzes zuwiderlaufen. Zudem gilt für die heutigen Privatversicherten ein Bestandsschutz, der jahrzehntelange Übergangsregelungen und staatliche Zuschüsse an Altfälle nötig macht.
Die Union hält es angesichts dieser rechtlichen und praktischen Hindernisse für sinnvoll, die Privatversicherten über das Steuersystem am Ausgleich der beitragsfreien Mitversicherung der Kinder zu beteiligen, es im übrigen aber bei zwei unterschiedlichen Systemen zu belassen. Wir stimmen in dieser Einschätzung ebenso mit dem Sachverständigenrat überein wie in der entschiedenen Ablehnung der rot-grünen Bürgerversicherung.
Wie die Sachverständigen ausführen, ist das Bürgerversicherungsmodell nicht einmal in der Lage, die selbstgesteckten Ziele zu erfüllen. Die Bürgerversicherung führt weder zu einer Finanzierung nach der Leistungsfähigkeit noch zur Einhaltung des Solidarprinzips. Sie leistet keinen Beitrag gegen steigende Arbeitskosten und gibt keine Antwort auf die demographischen Probleme. Nicht die Bürgerversicherung, sondern ein solidarisches Prämienmodell ist der richtige Weg.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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