Götz: Der Entwurf des Energiewirtschaftsrechts ist mangelhaft ausgeführt
Berlin (ots)
Zur Diskussion um das Zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts und zur heute wiederholten Kritik durch die Kommunen an dem rot-grünen Gesetzentwurf, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist mangelhaft. Er lässt zu viele Fragen offen, schafft Unsicherheiten und unnötige Bürokratie. Inhaltlich geht er weit über die EU-Anforderungen hinaus. Die kleineren und mittleren kommunalen Energieunternehmen werden dauerhaft enorm belastet. Das geht zulasten der Verbraucher und der kommunalen Haushalte.
Die vom Verband der kommunalen Unternehmen und den kommunalen Spitzenverbänden vorgelegten Zahlen belegen, dass die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Regulierungskosten je nach Größe der Unternehmen zwischen 0,4 und 2 Mio. Euro die Regulierungseffekte weit übersteigen würden. Die Ursache dafür liegt jedoch nicht an der EU-Anpassung, sondern an der mangelhaften Ausformulierung und an dem Regulierungsübereifer, der weit über die EU-Anforderungen hinausgeht.
Die neuesten Überlegungen in der Bundesregierung, das Energiegesetz so zu formulieren, dass es ohne die Zustimmung des Bundesrates in Kraft treten kann, sind unerhört. Die rot-grüne Koalition sollte solche Trickserei sein lassen und vielmehr ihre Kreativität und Energie in die qualitative Verbesserung des ungenügenden Gesetzentwurfs investieren. Die Union will Rechtssicherheit, Entbürokratisierung und die Vermeidung von unnötigen Kosten. Ein modernes Energiewirtschaftsrecht darf nicht zulasten der Städte und Gemeinden gehen.
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