Böhmer: Keine Änderungen beim Stammzellgesetz!
Berlin (ots)
Anlässlich der Aktuellen Stunde zum Stammzellgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Stammzellgesetz ist ein gelungenes Stück parlamentarischer Architektur, das wir vor zweieinhalb Jahren mit einer breiten parlamentarischen Mehrheit vollendet haben. Es ist das Ergebnis einer breiten Diskussion in Deutschland und im Deutschen Bundestag, die alle betroffenen Interessen zusammengeführt hat: aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, von Kirchen, Ärzten und Verbänden. Es ist ein Ergebnis, das innerhalb und außerhalb des Parlaments auf breiter Linie akzeptiert ist, das rechtliche Klarheit und einen stabilen politischen und gesellschaftlichen Frieden geschaffen hat.
Das Stammzellgesetz erreicht sein Ziel: Es ermöglicht Grundlagenforschung, ohne menschliche Embryonen für Forschung in Deutschland zu verbrauchen. Seitdem das Stammzellgesetz Mitte 2002 in Kraft trat, hat das Robert-Koch-Institut sieben Genehmigungen erteilt, mit weiteren Bescheiden ist in Kürze zu rechnen.
Das Stammzellgesetz beruht auf einem breiten gesellschaftlichen Konsens. Es hat Rechtsfrieden gestiftet. Diesen Frieden zu opfern, dafür müsste es neue überzeugende Fakten geben. Aber solche neuen Fakten gibt es nicht. Die Wissenschaftler sammeln Erkenntnisse zu den Grundlagen der Zellbiologie. Von Therapien gegen schwere Krankheiten sind sie nach eigener Aussage noch meilenweit entfernt.
Die Bundesregierung kommt im ersten Stammzellbericht vom Sommer dieses Jahres zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen sich bewährt haben. Diese Auffassung trifft zu. Es besteht kein Novellierungsbedarf.
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