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Heiderich: Bundesregierung übernimmt weitgehend Position der CDU/CSU bei Biopatentierung!

Berlin (ots)

Zur 2./3. Lesung der Biopatent-Richtlinie erklärt
der Bio- und Gentechnik-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Helmut Heiderich MdB:
Seit 1998 liegt die Biopatent-Richtlinie der EU vor. Seitdem
streiten Koalition und Bundesregierung über die Umsetzung in
deutsches Recht.
Im Wesentlichen geht es immer wieder um die Frage, ob ein
Stoffschutz auf die Gene des Menschen ermöglicht werden soll oder
nicht.
CDU/CSU haben seit langem vorgeschlagen, einerseits den
Stoffschutz zu erteilen, um vor allem die Investitionen in
medizinische Erfindungen abzusichern, welche heute bei einem einzigen
Medikament rund 500 Millionen Euro betragen können, andererseits aber
die Reichweite des Stoffschutzes zu begrenzen. Und zwar auf den
Umfang, welchen der Erfinder funktionell nachgewiesen und für eine
gewerbliche Anwendung konkret beschrieben hat. Damit wird eine
Überbelohnung vermieden, welche entstehen könnte, wenn man ein Gen
oder eine Gensequenz komplett, das heißt auch für alle eventuellen
zukünftigen Erfindungen, patentieren würde. Mit dieser Kombinations-
Lösung wird also die Forschung gefördert statt durch Vorrats-Patente
blockiert.
Diesem Ansatz von CDU/CSU war im vergangenen Jahr bereits der
Bundesrat mit großer Mehrheit gefolgt.
CDU/CSU begrüßen, dass Bundesregierung und Koalition jetzt
ebenfalls auf diese Lösung einschwenken. Allerdings hätte man sich
Jahre der Verunsicherung ersparen und den Patentämtern längst eine
klare Linie vorgeben können, wenn sich die Koalition nicht ständig
von falschen Ratgebern hätte beeinflussen lassen.
Denn es wird meist übersehen, dass mit der Biopatent-Richtlinie
erstmals konkrete ethische Vorgaben in das Patentgesetz aufgenommen
werden. Das gilt für den Schutz von Embryonen, für die menschliche
Keimbahn, das Verfahren zum Klonen menschlicher Lebewesen und der
Veränderung der genetischen Identität von Tieren ohne wesentlichen
Nutzen für den Menschen.
Allerdings wird bald zu klären sein, wie weit dies auch für
Stammzellen und daraus abgeleitete Technologien gilt. Dafür hatte der
EU-Gesetzgeber 1998 mangels damals fehlender wissenschaftlicher
Erkenntnis noch keine Regeln formulieren können. Für die Zukunft
besteht hier aber dringender neuer Handlungsbedarf.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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