Koschyk/Schröder/Mayer: Amtsdeutsch verbessern
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrags Für eine verständlichere Sprache in Gesetzen, Verordnungen und Behördenschreiben Gegen schlechtes Amtsdeutsch erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und die zuständigen Berichterstatter, Dr. Ole Schröder MdB und Stephan Mayer MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert von der Bundesregierung eine verständlichere Sprache in Gesetzen, Verordnungen und Behördenschreiben. Die Union fordert in einem Antrag energischere Anstrengungen der Bundesregierung gegen schlechtes Amtsdeutsch. Obwohl Bürgerfreundlichkeit ein zentrales Ziel der Modernisierung der öffentlichen Verwaltungen ist und Gesetzestexte schon jetzt grundsätzlich für jedermann verständlich verfasst werden sollen, sind die Verbesserungsversuche der Bundesregierung bislang wirkungslos geblieben.
Daher fordert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion von der Bundesregierung
1. in einem Bundesministerium ein Pilotprojekt durchzuführen, um zunächst in einem Ressort ein besser verständliches Deutsch durchzusetzen;
2. Initiativen zur Anwendung von verständlichem Deutsch in allen Bundesbehörden zu ergreifen und dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln hierfür umgesetzt werden;
3. einen für alle Beschäftigten der Bundesministerien und Bundesbehörden geltenden Selbstverpflichtungskatalog zu erarbeiten, damit sich diese beim Verfassen von Gesetzestexten, Verordnungen und Behördenschreiben einer möglichst leicht verständlichen und nachvollziehbaren Sprache bedienen.
Die Union will erreichen, dass in sämtlichen Bundesbehörden, Ministerien, der Bundestagsverwaltung sowie bei Gesetzen, Gesetzesentwürfen und Verordnungen einfache und klare Formulierungen benutzt werden. Wenn Gesetze und Verordnungen nicht verstanden werden, besteht die Gefahr, dass sie allein deswegen nicht beachtet werden.
Um zu illustrieren, wo Verbesserungsbedarf liegt, sei auf ein Beispiel aus dem Sozialgesetzbuch hingewiesen:
Wer jemandem, der eine Leistung nach diesem Buch beantragt hat oder bezieht, zu Leistungen verpflichtet ist, die geeignet sind, Leistungen nach diesem Buch auszuschließen oder zu mindern, oder wer für ihn Guthaben führt oder Vermögensgegenstände verwahrt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen hierüber sowie über damit im Zusammenhang stehendes Einkommen oder Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit es zur Durchführung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlich ist" (aus Hartz IV SGB II, § 60 Abs. 2).
Einfaches und verständliches Amtsdeutsch verlangt,
- auf Behördenfloskeln und Schachtelsätze zu verzichten; - den ´Amtston´ zu vermeiden; - Verben statt Hauptwörter zu verwenden; - Füllwörter und Abkürzungen wegzulassen; - Fachbegriffe zu erklären.
Besseres Amtsdeutsch hilft auch, Kosten zu sparen und damit besser mit dem Geld der Steuerzahler umzugehen. Ein Beispiel: Eine Verwaltung verschickt 10.000 Bescheide im Jahr. Wenn nur bei jedem vierten Schreiben ein Bürger telefonisch nachfragt und jedes Gespräch zehn Minuten dauert, dann verbringen die Behördenmitarbeiter 55 Arbeitstage mit überflüssigen Anfragen, wobei diese Zahl niedrig angesetzt ist. Das muss alles nicht sein. Der Antrag ist auf Bundestagsdrucksache 15/4154 oder im Internet unter www.cducsu.de/ag2innen in der Rubrik Initiativen nachzulesen.
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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