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Austermann: Keine verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit!

Berlin (ots)

Anlässlich der ab dem 1. Januar 2005
vorgeschriebenen vorläufigen Haushaltsführung erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dietrich
Austermann MdB:
Dass Rot-Grün mit vollen Händen Steuergeld für Propagandazwecke
ausgibt, ist bekannt. Jetzt läuft die Regierung jedoch Gefahr, wieder
einmal eine verfassungswidrige Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Da
der Haushalt 2005 durch Einspruch des Bundesrates nicht wirksam
werden konnte, ist die Bundesregierung nur zu Ausgaben im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung berechtigt. Dies bedeutet: Ab dem 1.
Januar 2005 darf sie nur solche Ausgaben tätigen, die der Erfüllung
gesetzlicher Leistungen oder rechtlicher Verpflichtungen dienen.
Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit gehören eindeutig nicht dazu. Für
großflächige Anzeigen und Werbeplakate zum Jahreswechsel, etwa zur
Bejubelung der 3. Stufe der Steuerreform, darf sie – solange der
Haushalt 2005 noch nicht in Kraft ist – keinen müden Euro ausgeben.
Die Realität ist jedoch eine andere. Nicht nur dass Rot-Grün
allein in diesem Jahr bereits 250 Mio. € für Öffentlichkeitsarbeit
verplempert hat - dabei wurden offiziell im Etat nur knapp 100 Mio. €
ausgewiesen. Zum Jahresende läuft die rot-grüne Werbemaschine auf
vollen Touren. Es gilt das Motto: Je schlechter die Regierung, je
größer die Propaganda. Sei es für die 3. Stufe der Steuerreform, sei
es für Hartz IV, mit großflächigen Anzeigen will die Bundesregierung
dafür sorgen, dass die „Segnungen“ ihrer Politik auch in den Köpfen
der Bürger und Wähler in Schleswig-Holstein und Hamburg ankommen.
Dabei riskiert sie, wie schon in vielen Fällen zuvor,
verfassungswidrig zu handeln. Rot-Grün betreibt eine Politik des
fortgesetzten Verfassungsbruchs!
ots-Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe:
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