Koschyk: Wirksame Maßnahmen zur Schmuggelbekämpfung überfällig
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage nach den Maßnahmen gegen den gewerbsmäßigen Schmuggel von Zigaretten und Tabakwaren in die Bundesrepublik Deutschland erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Nachdem nach der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 die Warenkontrollen an den Grenzen zu Polen und Tschechien entfallen sind, hat die Bundesregierung zur Vorbeugung gegenüber den neuen Mitgliedstaaten die für Zigaretten geltenden Freimengen im Reiseverkehr auf die bei der Einreise aus Drittländern geltende Menge von 200 Stück beschränkt und die Kräfte der mobilen Kontrollgruppen und des Zollfahndungsdienstes personell und materialmäßig verstärkt.
Dies löst aber nicht die angesichts des Ausmaßes des Zigarettenschmuggels auch durch international organisierte kriminelle Banden bestehenden grundsätzlichen Probleme. Zigaretten, Alkohol oder Mineralöl werden oft legal im Ausland erworben und dann unter Umgehung der Besteuerung im Inland auf den Markt gebracht. Die Verwandlung des legalen in einen illegalen Handlungsprozess geschieht oftmals im Ausland und kompliziert die Ermittlungstätigkeiten des Zollfahndungsdienstes, dem ein wirksames Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung der Verbrauchssteuerkriminalität nicht zur Verfügung steht.
Da keiner der in § 370 ff. Abgabenordnung genannten Tatbestände im Katalog des § 100 a StPO aufgeführt ist, ist die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation nicht möglich. Straftaten wie gewerbsmäßige oder Bandenhehlerei sind im Straftatenkatalog des § 100 a StPO aufgenommen, gewerbsmäßiger, gewaltsamer oder bandenmäßiger Schmuggel aber nicht. Das entspricht nicht der kriminellen Realität und den Erfordernissen der Praxis. Angesichts eines durch den organisierten Zigarettenschmuggel entstehenden Verbrauchssteuerverlustes von jährlich ca. 1 Mrd. Euro ist es dringend erforderlich, den Zollfahndungsdienst zumindest in die Lage zu versetzen, diese die deutsche Volkswirtschaft nachhaltig schädigenden Delikte wirksam zu bekämpfen.
Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, den Zollbeamten endlich ein wirksames Instrument zur Bekämpfung und Aufklärung der gravierenden Delikte der Verbrauchssteuerkriminalität an die Hand zu geben und in § 100 a StPO hier den Einsatz der Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation in diesen Fällen vorzusehen.
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