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Götz/Pfeiffer: Das rot-grüne Energiewirtschaftsgesetz belastet Stadtwerke und Eigentümerkommunen

Berlin (ots)

Zur Diskussion um das Zweite Gesetz zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts und zur heute wiederholten Kritik der
Kommunen an dem rot-grünen Gesetzentwurf erklären der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB, und der zuständige Berichterstatter, Dr. Joachim Pfeiffer
MdB:
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht weit über die
europäischen Anforderungen hinaus und belastet damit unnötigerweise
Stadtwerke und Eigentümerkommunen. Inhaltlich ist der Entwurf
mangelhaft ausgeführt, lässt zu viele Fragen offen, schafft
Unsicherheiten und beschert am Ende zusätzliche Bürokratie. Die
dadurch entstehenden Mehrkosten gehen letztlich zulasten der
Verbraucher und der kommunalen Haushalte.
Die von den kommunalen Spitzenverbänden vorgetragenen Bedenken
decken sich in weiten Teilen mit der Haltung der Union. Insbesondere
in Sachen Konzessionsabgabe, Wahl des Grundversorgers,
Entflechtungsregelungen, Wegenutzungsverträge, Verbandsklage (§ 32,
Abs. 2), Ersatzversorgung (§ 38), Stromkennzeichnung (§ 42) und der
Finanzierung der Regulierungsbehörde (§ 92) besteht Übereinstimmung.
Die Ursachen für die Mängel liegen nicht an der EU-Anpassung,
sondern an der mangelhaften Ausformulierung und an dem
Regulierungsübereifer der Bundesregierung, der weit über die EU-
Anforderungen hinausgeht. Die Union hingegen will Rechtssicherheit,
Entbürokratisierung und die Vermeidung von unnötigen Kosten. Wir
brauchen ein modernes Energiewirtschaftsrecht, durch das zukünftig
die Preise für Energieerzeugung und –verteilung marktorientiert
gebildet werden. Vorhandene Effizienzpotenziale in den Netzentgelten
gilt es über das zu schaffende Regulierungssystem zu heben. Nur so
schaffen wir Investitionssicherheit bei wettbewerbsfähigen
Energiepreisen für Wirtschaft und Verbraucher. Dieses aber darf nicht
zulasten der Städte und Gemeinden gehen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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