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Austermann, Pinkwart, Altmaier, Funke: Fortgesetzter Verfassungsbruch von Rot-Grün

Berlin (ots)

Zur Erweiterung der Normenkontrollklage gegen das
Haushaltsgesetz 2004 auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2004 erklären
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagesfraktion,
Dietrich Austermann (MdB), der haushaltspolitische Sprecher der FDP-
Bundestagsfraktion, Andreas Pinkwart (MdB), der Justiziar der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Altmaier (MdB) sowie der
rechtspolitische Sprecher und Justiziar der FDP-Bundestagsfraktion,
Rainer Funke (MdB):
Auch der Nachtragshaushalt 2004 verstößt in drastischer Weise
gegen das Grundgesetz. Rot-Grün betreibt eine Politik des
fortgesetzten Verfassungsbruchs. Deshalb haben die Fraktionen der
CDU/CSU und der FDP ihre beim Bundesverfassungsgericht anhängige
Normenkontrollklage gegen den Bundeshaushalt 2004 auf den
Nachtragshaushalt 2004 ausgeweitet.
Mit dem Nachtrag hat Rot-Grün zwar die eklatanten
Fehlveranschlagungen im Haushalt 2004, insbesondere beim
Bundesbankgewinn und bei Hartz IV, bereinigt. Dennoch liegt ein
Verstoß sowohl gegen das Ausgleichsgebot des Art. 110 GG, die
Begrenzung der Kreditaufnahme nach Art. 115 GG als auch gegen das
Demokratiegebot (Art. 20 GG) vor.
Art. 110 ist verletzt, da der Nachtrag viel zu spät Bundestag und
Bundesrat zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt worden ist. Dass
der Haushalt 2004 rasch durch einen Nachtrag hätte korrigiert werden
müssen, war bereits bei seiner Verabschiedung am 18. Februar 2004
offenkundig. Schon damals stand fest, dass Hartz IV auf den 1. Januar
2005 verschoben wird (Beschluss des Vermittlungsausschusses im
Dezember 2003). Darüber hinaus war zu diesem Zeitpunkt, spätestens
jedoch am 18. März 2004 mit der Veröffentlichung des
Geschäftsberichts der Bundesbank für 2003, klar, dass der
Bundesbankgewinn um über 3 Mrd. € geringer als veranschlagt ausfallen
würde.
Spätestens jedoch im Mai 2004 hätte die Bundesregierung einen
Nachtragshaushalt vorlegen müssen, nachdem die Steuerschätzung für
das laufende Jahr Mindereinnahmen von rd. 9 Mrd. € für den
Bundeshaushalt ergeben hatte.
Durch die viel zu späte Einbringung des Nachtrags (Inkrafttreten
am 28. Dezember 2004!) wurde das Ausgabebewilligungsrecht des
Bundestages unterlaufen. Gleichzeitig wurde die Planungs- und
Kontrollfunktion des Haushalts faktisch ausgehebelt. Daher verstößt
das Nachtragshaushaltsgesetz gegen das Vorherigkeitsprinzip (Art. 110
Abs. 2 Satz 1 GG). Im Übrigen hat der Nachtrag die mit dem
Ausgleichs-, dem Wahrheits- und dem Vollständigkeitsgebot des Art.
110 Abs. 1 und 2 GG unvereinbaren Haushaltstitel (Bundesbankgewinn
und Hartz IV) lediglich neu gefasst. Die durch diese Titel bewirkte
Verfassungswidrigkeit des Haushalts 2004 hat der Nachtragshaushalt
nicht aufgehoben.
Der Nachtragshaushalt verstößt zudem gegen die Begrenzung der
Kreditaufnahme gemäß Art. 115 GG. Die durch den Nachtrag auf 43,5
Mrd. € erhöhte Kreditermächtigung verschärft die Differenz zwischen
der im Haushaltsplan 2004 veranschlagten Investitionssumme von 24,6
Mrd. € und der geplanten Kreditaufnahme auf 18,9 Mrd. €. Damit
übersteigt die Kreditermächtigung die Summe der geplanten
Investitionsausgaben um mehr als 75 vH.
Den mittlerweile vierten Verstoß gegen Art. 115 in Folge versucht
die Bundesregierung mit der erneuten Berufung auf die
Konjunkturklausel zu rechtfertigen. Was Art. 115 GG nur als Ausnahme
bei einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts hinnimmt,
ist für die Bundesregierung mittlerweile zur Regel geworden. Unter
Rot-Grün wird die verfassungsrechtliche Begrenzung der
Schuldenaufnahme praktisch außer Kraft gesetzt.
Darüber hinaus enthält der Nachtrag kein konkretes Maßnahmepaket
zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts.
In der Gesetzesbegründung wird lapidar auf die „Agenda 2010“
verwiesen, die die Bundesregierung jedoch unabhängig von ihren
Kreditaufnahmen verfolgt. Letztlich reagiert die Bundesregierung mit
der drastischen Erhöhung der Kreditaufnahme im Nachtragshaushalt auf
das sich im Laufe des Jahres aufgrund massiver Steuerausfälle
verschärfende Haushaltsdefizit.
Union und FDP sind der Auffassung, dass die seit drei Jahren
massiv zunehmende Verschuldung des Bundes nicht länger hingenommen
werden kann. Seit ihrer Amtsübernahme hat die rot-grüne Regierung
mehr als 180 Mrd. € neue Schulden aufgenommen. Der Bundeshaushalt
weist ein strukturelles Defizit von rd. 40 Mrd. € auf, das durch eine
Belebung der Konjunktur allein nicht ausgeglichen werden kann. Aus
Gründen der Globalisierung und des internationalen
Standortwettbewerbs scheiden Steuererhöhungen oder Beitragserhöhungen
in den Sozialversicherungen zum Haushaltsausgleich ebenfalls aus.
Stattdessen muss die Bundesregierung bei den Ausgaben, insbesondere
bei den konsumtiven Ausgaben massiv sparen. Dies wird ihr nur
gelingen, wenn sie grundlegende Reformen am Arbeitsmarkt, bei den
Steuern und in den Sozialsystemen auf den Weg bringt und nicht - wie
immer wieder betont -, für den Rest der Legislaturperiode die Hände
in den Schoß legt. Es ist höchste Zeit, dass Rot-Grün Reformen
wirklich anpackt!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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