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Gehb: Vorsicht beim Umgang mit dem Demonstrationsrecht

Berlin (ots)

Zu den geplanten Änderungen der
Koalitionsfraktionen beim Versammlungsrecht erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:
Nach dem von Schily vermasselten NPD-Verbotsantrag wäre ein nur
gut gemeinter, aber handwerklich unsauberer und die Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht missachtender
Gesetzentwurf von Rot-Grün eine Katastrophe. Eine in Karlsruhe
gescheiterte „Lex NPD“ würde nur noch zur Aufwertung der
Rechtsextremisten beitragen. Gerade weil Meinungs- und
Versammlungsfreiheit Verfassungsrang haben, reichen politisch
motivierte Schnellschüsse nicht, sondern nur wasserdichte und
gerichtsfeste Gesetze. Diesen Kriterien entspricht der Unions-
Vorschlag, das „Bannmeilen-Gesetz“ zu ändern. Dieses ist
verfassungskonform, mit dem geltenden Versammlungsrecht vereinbar,
klar, effektiv und schnell umsetzbar. Im Interesse Deutschlands ruft
die CDU/CSU-Bundestagsfraktion alle anderen Fraktionen auf, sich
diesem Gesetzentwurf nicht zu verweigern.
Alle anderen Versuche, das Versammlungsrecht jenseits einer
konkreten Bannmeilen-Regelung zu verschärfen, müssen wohlbedacht
sein. Ebenso wie alle ordnungsbehördlichen Verbotsverfügungen müssen
sich auch alle gesetzgeberischen Verschärfungen des
Versammlungsrechts am Maßstab des Art. 8 Grundgesetz
(Versammlungsfreiheit) messen lassen. Nichts wäre schlimmer, als wenn
nach einer Gesetzesänderung Rechtsextremisten immer noch mit einem
„gerichtlichen Persilschein“ an symbolträchtigen Orten demonstrieren
könnten.
Selbst bei einer gerichtsfesten und gleichwohl effektiven
Verschärfung des Versammlungsrechts wird mehr an Symptomen kuriert
und nicht die Wurzel des Übels angepackt. Zivilcourage und
demokratisches Selbstbewusstsein der bürgerlichen Mitte gegen
extremistische Ränder könnten wirkungsvoller als der aktionistische
„Blaulicht-Einsatz“ von Rot-Grün sein.
Für wenig tauglich halte ich auch eine Verschärfung des
„Volksverhetzungs-Paragraphen“ (§ 130 StGB), wie die
Bundesjustizministerium vorschlägt. Es darf nicht im mindesten der
Eindruck entstehen, dass in Deutschland eine Art Gesinnungsstrafrecht
Einzug hält.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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