Blumenthal/Hüppe: Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben verbessern
Berlin (ots)
Zum Antrag Teilhabe von Menschen mit Behinderung am öffentlichen Leben konsequent sichern, der in dieser Woche von der CDU/CSU- Bundestagsfraktion verabschiedet wurde, erklären Antje Blumenthal MdB, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In dem zu Beginn dieser Woche von der CDU/CSU-Fraktion verabschiedeten Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, die Situation von Menschen mit Behinderung im Hinblick auf die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, klarzustellen. Darüber hinaus sollen Parkerleicherungen künftig auch für Menschen gelten, die zwar nicht als außergewöhnlich gehbehindert eingestuft werden, aber auf Grund der Schwere ihrer Behinderung dieser Personengruppe gleichzusetzen sind.
Im Alltag kommt es häufig zu Missverständnissen, wenn es um die Mitführung von Begleitpersonen geht. Als problematisch und praxisfern hat sich insbesondere die Formulierung im Schwerbehindertenausweis Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen herausgestellt. Erfahrungsberichten zufolge hatten sich vor allem Unternehmen im öffentlichen Personennahverkehr mit dem Hinweis auf diese Formulierung geweigert, allein reisende Behinderte zu befördern. Probleme tauchen aber immer wieder auch bei öffentlichen Veranstaltungen, etwa im Kino, Konzert oder im Theater auf. Dort wird Behinderten ohne Begleitperson der Zutritt mitunter verweigert. Grund ist die missverständliche Formulierung im Schwerbehindertenausweis. Nach gängiger Rechtsprechung ist davon auszugehen, dass zwar regelmäßig, aber nicht immer eine Begleitperson notwendig ist. Es handelt sich folglich vielmehr um das Recht auf eine Begleitperson und nicht um eine Pflicht. Der CDU/CSU-Antrag fordert daher eine Klarstellung in der Schwerbehindertenausweisverordnung, die unmissverständlich das Recht im Gegensatz zur Pflicht zum Ausdruck bringt, eine Begleitperson mitzuführen.
Des Weiteren können bisher lediglich als außergewöhnlich gehbehindert eingestufte Personen spezielle Behindertenparkplätze und andere Parkerleichterungen nutzen. Parkerleichterungen umfassen u. a. das Recht, ein Fahrzeug an Parkuhren und -automaten kostenlos und auf unbegrenzte Zeit abzustellen, sowie im eingeschränkten Halteverbot und auf Anwohner-Parkplätzen bis zu drei Stunden zu parken. Die CDU/CSU-Fraktion beantragt eine Erweiterung der Parkerleichterungen auch auf solche Menschen, die lediglich als gehbehindert eingestuft werden, aber aufgrund der Schwere ihrer Behinderung mit außergewöhnlich Gehbehinderten gleichzusetzen sind. Dazu gehören beispielsweise doppelte Stomaträger, contergangeschädigte Ohnarmer sowie Menschen, die eine schwerwiegende Darmerkrankung haben. Diese Personengruppen sind ebenso auf den Nachteilsausgleich beim Parken angewiesen wie Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung. Die gesondert ausgezeichneten Behindertenparkplätze sollen jedoch weiterhin Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung vorbehalten bleiben, damit hier keine Engpässe entstehen. Die Länder Bayern, Hessen und Niedersachsen haben bereits ähnliche, aber nur landesweit gültige Regelungen erlassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag eine bundesweit einheitliche Regelung.
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