Marschewski: Bei Wohnortzuweisungen von Spätaussiedlern unbillige Härten vermeiden
Berlin (ots)
Anlässlich der Annahme des 5. Änderungsgesetzes zum Wohnortzuweisungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Vertriebene und Flüchtlinge der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
CDU und CSU begrüßen die Änderungen beim Wohnortzuweisungsgesetz, die helfen werden, künftig unbillige Härten bei den Verteilungs- und Zuweisungsentscheidungen zu vermeiden.
Denn künftig wird anerkannt, wenn durch die Verteilungs- und Zuweisungsentscheidungen
1. Ehegatten oder minderjährige Kinder verschiedenen Wohnorten zugewiesen wurden,
2. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit behindert wird, auch wenn diese noch nicht den Lebensunterhalt deckt.
Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung stellt eine erhebliche Verbesserung zum Wohle der deutschen Spätaussiedler dar. Die Änderung des Gesetzes fördert die Integration der Spätaussiedler in den Arbeitsmarkt und trägt dem grundgesetzlichen Schutz der Familie Rechnung.
Insgesamt verbindet sich mit dem Wohnortzuweisungsgesetz eine nunmehr zehnjährige Erfolgsgeschichte. Durch die Zuweisung eines Wohnortes für einen Zeitraum von drei Jahren konnten die Lasten der Integration gleichmäßig auf Länder und Kommunen verteilt und ein erheblicher Beitrag zur Akzeptanz der deutschen Spätaussiedler geleistet werden.
Mit der nunmehr im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung wird zudem einer Forderung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, das in einem Urteil die temporäre Einschränkung der Freizügigkeit bestätigt hat, aber angeregt hat, unbillige Härten zu vermeiden.
Die beschlossene Gesetzesänderung wird die bislang erfolgreiche Integration der deutschen Spätaussiedler weiter verbessern.
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