Koschyk/Strobl: Reform des Versammlungsrechts muss auch Neonazi-Aufmärsche in Halbe verhindern
Berlin (ots)
Zu den Meldungen, dass die von Rot-Grün geplante Reform des Versammlungsrechts nicht den Soldatenfriedhof in Halbe erfasst, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss Thomas Strobl MdB:
Eine Verschärfung des Versammlungsrechts muss auch ermöglichen, dass Aufmärsche von Neonazis an Orten wie dem Soldatenfriedhof in Halbe oder anlässlich der jährlichen Hess-Veranstaltung in Wunsiedel verhindert werden können. Das ermöglicht weder das geltende Versammlungsrecht noch die rot-grünen Verschärfungs-Ideen. Wie eine verfassungsrechtlich tragfähige Verbotsmöglichkeit solcher Aufzüge aussehen könnte, das ist eines der Hauptanliegen der Union, das im Rahmen der von der Union beantragten und durchgesetzten öffentlichen Expertenanhörung am Montag, dem 7. März 2005, geklärt werden soll.
Eine umfassende Reform des geltenden Versammlungsrechts durchzusetzen ist seit langem notwendig. Wir brauchen neben der Bannmeilenregelung - Möglichkeiten eines Verbots vor für:
- rechtsextremistische Aufzüge vor Stätten, die an die Vernichtung von Opfern des Nationalsozialismus erinnern (ortsbezogene Versammlungsbeschränkung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates).
- Versammlungen, die nationalsozialistische oder andere Gewalt- und Willkürherrschaft oder terroristische Vereinigungen oder terroristische Straftagen im In- und Ausland in einer Weise verherrlichen oder verharmlosen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Wir erwarten, dass die notwendigen Verschärfungen des Versammlungsrechts nach der Öffentlichen Anhörung zustande kommen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Streitereien zwischen Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Schily auf der einen und der rot-grünen Koalition im Deutschen Bundestag auf der anderen Seite nun endgültig beendet werden.
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