Seiffert: Kontenabruf wirksam begrenzen
Berlin (ots)
Zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur erneuten Selbstbefassung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag zum Thema Kontenabruf erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB:
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der Fraktion der CDU/CSU haben die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel, MdB, gebeten, das Thema Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit - Kontenabfrage in der kommenden Ausschusssitzung im Rahmen der Selbstbefassung vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2005 erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Union ist der Auffassung, dass der geplante Kontenabruf durch geeignete Maßnahmen auf das für Ermittlungszwecke notwendige Maß zu begrenzen ist.
Die Ausführungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz Schaar in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses am 23. Februar 2005 haben Zweifel der Union bestätigt, dass die geplanten Verwaltungsanweisungen seitens des Bundesfinanzministeriums hierzu nicht ausreichen.
Die Unionsfraktion beantragt im Finanzausschuss, die Bundesregierung aufzufordern, umgehend gesetzliche Anpassungen und Klarstellungen einzubringen.
Die Bundesregierung hat den Kontenabruf handwerklich schlecht ausgestaltet, so dass sogar die Verfassungsmäßigkeit einzelner Vorschriften in Zweifel gezogen wird. Finanzbehörden sollen auf Ersuchen anderer Behörden vom Kontenabruf Gebrauch machen können, wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft und Ermittlungen nicht zum Ziel geführt haben oder keinen Erfolg versprechen. Welche anderen Behörden ein solches Ersuchen stellen können, sagt das Gesetz nicht. Dies nun in einer Verwaltungsanweisung nachholen zu wollen, genügt mit Blick auf das Bestimmtheitsgebot nicht. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung unverzichtbar.
Der Kontenabruf ist auch insofern problematisch, als er durch die Behörde dem Betroffenen nicht mitgeteilt werden muss. Dies ist ein erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. In einem Rechtsstaat hat der Bürger ein Recht darauf zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn weiß. Aufgrund der Schwere des Eingriffs ist unverzüglich die nachträgliche Information des Betroffenen dringend geboten und hätte bei Gesetzesbeschluss eine Selbstverständlichkeit sein müssen.
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll der Kontenabruf zum 1. April 2005 möglich sein. Aufgrund der Anhörung der Experten steht fest, dass die technischen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen und deshalb die zur Information verpflichteten Kreditinstitute sich auf die neue Anforderung nicht rechtzeitig einstellen können. Deshalb müssen die technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden.
Die Union fordert, den geplanten Kontenabruf auch durch gesetzliche Anpassungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen und die Betroffenen zeitnah über einen ggf. erfolgten Abruf zu informieren.
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