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Seiffert: Kontenabruf wirksam begrenzen

Berlin (ots)

Zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur
erneuten Selbstbefassung des Finanzausschusses im Deutschen Bundestag
zum Thema Kontenabruf erklärt der finanzpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB:
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Finanzen der Fraktion der CDU/CSU
haben die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel, MdB,
gebeten, das Thema „Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit -
Kontenabfrage“ in der kommenden Ausschusssitzung im Rahmen der
Selbstbefassung – vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2005 –
erneut auf die Tagesordnung zu setzen.
Die Union ist der Auffassung, dass der geplante Kontenabruf durch
geeignete Maßnahmen auf das für Ermittlungszwecke notwendige Maß zu
begrenzen ist.
Die Ausführungen des Bundesbeauftragten für Datenschutz Schaar in
der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses am 23. Februar 2005
haben Zweifel der Union bestätigt, dass die geplanten
Verwaltungsanweisungen seitens des Bundesfinanzministeriums hierzu
nicht ausreichen.
Die Unionsfraktion beantragt im Finanzausschuss, die
Bundesregierung aufzufordern, umgehend gesetzliche Anpassungen und
Klarstellungen einzubringen.
Die Bundesregierung hat den Kontenabruf handwerklich schlecht
ausgestaltet, so dass sogar die Verfassungsmäßigkeit einzelner
Vorschriften in Zweifel gezogen wird. Finanzbehörden sollen auf
Ersuchen „anderer Behörden“ vom Kontenabruf Gebrauch machen können,
wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes
anknüpft und Ermittlungen nicht zum Ziel geführt haben oder keinen
Erfolg versprechen. Welche „anderen Behörden“ ein solches Ersuchen
stellen können, sagt das Gesetz nicht. Dies nun in einer
Verwaltungsanweisung nachholen zu wollen, genügt mit Blick auf das
Bestimmtheitsgebot nicht. Deshalb ist eine gesetzliche Klarstellung
unverzichtbar.
Der Kontenabruf ist auch insofern problematisch, als er durch die
Behörde dem Betroffenen nicht mitgeteilt werden muss. Dies ist ein
erheblicher Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. In einem Rechtsstaat hat der Bürger ein Recht
darauf zu erfahren, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über ihn
weiß. Aufgrund der Schwere des Eingriffs ist unverzüglich die
nachträgliche Information des Betroffenen dringend geboten und hätte
bei Gesetzesbeschluss eine Selbstverständlichkeit sein müssen.
Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll der Kontenabruf zum 1.
April 2005 möglich sein. Aufgrund der Anhörung der Experten steht
fest, dass die technischen Voraussetzungen hierfür nicht vorliegen
und deshalb die zur Information verpflichteten Kreditinstitute sich
auf die neue Anforderung nicht rechtzeitig einstellen können. Deshalb
müssen die technischen Voraussetzungen umgehend geschaffen werden.
Die Union fordert, den geplanten Kontenabruf auch durch
gesetzliche Anpassungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen
und die Betroffenen zeitnah über einen ggf. erfolgten Abruf zu
informieren.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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