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Eichhorn/Grübel/Roedel: Antidiskriminierungsgesetz ist überflüssig, kompliziert und bürokratisch

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum
Antidiskriminierungsgesetz erklärt die frauenpolitische Sprecherin
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB sowie die
zuständigen Berichterstatter, Markus Grübel MdB und Hannelore Roedel
MdB:
In der Anhörung im Deutschen Bundstag haben zahlreiche Experten
deutlich gemacht, dass das Antidiskriminierungsgesetz ein neues
Bürokratiemonster ist, das viel kostet, die Wirtschaft erheblich
belastet und Arbeitsplätze vernichtet. Der Schutz und die wirksame
Bekämpfung von Diskriminierungen werden mit dem Gesetzentwurf nicht
erreicht.
Die Experten machten deutlich, dass der Gesetzentwurf von Rot-Grün
in der momentan schwiegen Lage am Arbeitsmarkt mit über 5,2 Millionen
Arbeitslosen ein völlig falsches Signal ist. Deshalb haben die
Bundesminister Schily, Eichel und Clement zu Recht, wenn auch sehr
spät, die Notbremse gezogen und die Rücknahme des
Antidiskriminierungsgesetzes gefordert. Der Ministerpräsident von
NRW, Peer Steinbrück, hat bereits die Ablehnung des Gesetzentwurfes
im Bundesrat angekündigt.
Von den Experten wurde insbesondere kritisiert, dass die
Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf weit über die Vorgaben von
Brüssel hinausschießt, der Rechtsverkehr sowohl unter Geschäfts- als
auch Privatleuten erheblich erschwert wird und ein massiver Eingriff
in die Vertragsfreiheit erfolgt. Der Gesetzentwurf macht das Leben
komplizierter.
Er bringt keine Lösungen sondern wirft vor allem zahlreiche Fragen
und Probleme auf: Darf man in eine Stellenanzeige für einen
Nachrichtensprecher noch schreiben, dass ein Muttersprachler gesucht
wird? Kann man in Zukunft noch akzentfreies Deutsch fordern?
Warum kann ein gleichgeschlechtliches Paar den Vermieter
möglicherweise auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser aus sozialen
Gründen eine 150 qm-Wohnung an eine Familie mit drei Kindern und
nicht an das gleichgeschlechtliche Paar vermietet?
Die Durchmischung verschiedener Bevölkerungsgruppen in Stadtteilen
ist eine im Interesse der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger
bewährte integrationspolitische Maßnahme und trägt durch die
Vermeidung von Ghettos zu einem möglichst friedlichen und
konfliktfreien Zusammenleben bei. Warum darf nach dem vorliegenden
Gesetzentwurf diese sozialverträgliche Belegung von Wohnungen nach
Quoten in Zukunft nicht mehr möglich sein?
Die aufgeworfenen Fragen zeigen: dieses Gesetz ist vor allem ein
Arbeitsplatzbeschaffungsprogramm für Anwälte und Gerichte. Lange und
schwierige Gerichtsverhandlungen belasten jedoch Arbeitgeber und
Arbeitnehmer, kosten Geld und verhindert Arbeitsplätze in
Deutschland. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab und fordern die
Bundesregierung auf, nur das zu regeln, was durch die EU-Richtlinien
vorgegeben wird.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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