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Austermann/Kampeter: Postpensionsdeal gescheitert

Berlin (ots)

Zum drohenden Scheitern der geplanten Verwertung
der Pensionsverpflichtungen der Post-Aktiengesellschaften erklären
der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dietrich Austermann MdB, und der Obmann der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss, Steffen Kampeter MdB:
Die gewagten Finanzierungskonstruktionen, die Eichel beim Haushalt
2005 eingegangen ist, um diesen mit der Brechstange
verfassungskonform zu halten, fallen dem Bundesfinanzminister jetzt
auf die Füße. Der geplante Verkauf der Postpensionen droht zu
scheitern und ein weiteres Loch von 5,5 Mrd. € im Bundeshaushalt
aufzureißen. Die vollmundigen Zusagen Eichels im vergangenen
November, die Postpensionsforderungen bis Ende März zu veräußern und
die Postpensionen danach aus den entsprechenden Einnahmen zu leisten,
werden nicht erfüllt. Um seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber den
ehemaligen Postbeamten nachkommen zu können, will sich Eichel nun
einer ebenfalls windigen Finanzierungsmaßnahme am Haushalt vorbei
bedienen und beabsichtigt eine Zwischenfinanzierung über das so
genannte Treuhandvermögen – einem Schattenhaushalt, der längst
aufgelöst werden sollte. Damit missachtet Eichel sowohl einen
einhelligen Beschluss des Haushaltsausschusses als auch eindeutige
Absprachen mit dem Bundesrechnungshof.
Mit einem Federstrich hatte die Koalition in den parlamentarischen
Beratungen zum Bundeshaushalt 2005 im November 2004 die Ausgaben für
die Postpensionskasse in Höhe von 5,45 Mrd. € gestrichen, um so die
Nettokreditaufnahme auf das verfassungsmäßig zulässige Maß zu
beschränken. Demnach ist der vom Bund in diesem Jahr zu leistende
Zuschuss an die Postbeamtenversorgungskasse im Bundeshaushalt 2005
nicht eingestellt. Nach drei Monaten ist die Liquidität der
Postpensionskasse nun erschöpft und der Bund in der Zahlungspflicht,
ohne eine Ermächtigung im Haushalt aufweisen zu können. Hier ist
umgehend ein Nachtragshaushalt erforderlich. Das
Überbrückungsgeschäft, das Eichel über das Treuhandvermögen plant,
ist ein eindeutiger Verstoß gegen das Haushaltsrecht. Immer wieder
werden dort Erlöse geparkt, um sie vorbei an Parlament und
Haushaltsrecht zu verwenden.
Völlig ungesichert ist zudem die Anrechnung des Pensionsgeschäfts
im Hinblick auf das Maastricht-Kriterium. Auf Nachfrage der Union im
Haushaltsausschuss musste der BMF einräumen, dass das EU-
Statistikamt Eurostat bisher nur informell mit dem Sachverhalt
befasst gewesen ist. Die EU-Statistiker haben bekanntermaßen
erhebliche Zweifel daran, dass die Einnahmen aus dem Postpensionsdeal
das gesamtstaatliche Defizit tatsächlich mindern. Dies hatte Eichel
jedoch vollmundig behauptet und droht nun damit ebenfalls grandios zu
scheitern. Am Ende wird der Haushalt in diesem Jahr erneut gegen die
Verfassung wie auch das Defizitkriterium verstoßen. Mit
traumwandlerischer Sicherheit fährt der Haushalts- Havarist Eichel
auch den Haushalt 2005 vor die Wand.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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