Hüppe: Anspruch behinderter Menschen auf Werkstattplatz darf nicht unterlaufen werden
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort zu seinem Schreiben an das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht trotz des derzeitigen Aufnahmestopps in vielen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) keinen Grund für ein Eingreifen der Zentrale. Das ergibt das Antwortschreiben des Vorstandsmitglieds der BA, Heinrich Alt. Die BA agiert in dieser Frage wieder einmal weder proaktiv noch vorausschauend. Die derzeit gängige Praxis in vielen Agenturen für Arbeit ist, dass sie zwar den Rechtsanspruch auf einen Werkstattplatz anerkennen, sich aber nicht festlegen wollen, wann dieser erfüllt wird. Bisher davon betroffen sind die Länder Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Durch diese Hinhaltetaktik wollen die örtlichen Agenturen wohl Zeit und damit Geld einsparen. Gerade bei jungen Menschen darf aber keine Zeit verloren werden, es ist rasches Handeln gefragt. Zudem stellt sich für viele Menschen mit hohem Assistenz- und Betreuungsbedarf die Frage, wie diese Übergangszeit überbrückt werden soll. Es kann nicht sein, dass eindeutig festgeschriebene Rechtsansprüche durch die Verwaltung der BA schlicht und ergreifend unterlaufen werden.
Laut Auskunft der BA sind die finanziellen Spielräume im Haushalt noch nicht ausgeschöpft. Zwar ist der finanzielle Rahmen im Jahr 2005 enger als noch vor einem Jahr, dennoch sieht die BA keinen Grund für ein Eingreifen der Zentrale. Bis April 2005 sind aber schon 2,2 Milliarden Euro von den angesetzen 2,53 Milliarden Euro für Pflichtleistungen gebunden gewesen. Auf die Frage nach der zukünftigen Finanzplanung geht die BA leider nicht ein.
Zwar hat sich nach Auskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM die Situation in Hessen mittlerweile durch Umschichtung von Haushaltsmitteln gelöst, unklar bleibt aber weiterhin, wie in anderen Ländern verfahren wird, in denen finanzielle Engpässe auftreten oder in Zukunft noch auftreten werden. Vermutlich wird die BA sich bei zukünftigen Problemen auch erst wieder bewegen, wenn der Protest der Betroffenen und Angehörigen zu laut und der politische Druck zu stark wird.
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