Gehb: Kabinettbeschluss zu DNA-Analyse unzureichend für Verbrechensbekämpfung
Berlin (ots)
Zu dem Gesetzesbeschluss des Bundeskabinetts für eine DNA-Analyse zur Verbrechensbekämpfung erklärt der Rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB:
Die Bundesregierung tut nach wie vor nicht genug, um Sexualstraftäter, die Organisierte Kriminalität, Terroristen und andere Straftäter zu überführen und zu bestrafen. Zu diesem Zweck müsste sie diesen genetischen Fingerabdruck mit anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen wie dem normalen Fingerabdruck oder Fotos des Beschuldigten gleichstellen. Dass die Bundesregierung dies nicht tut, gibt Zeugnis von einem tief verwurzelten und unangemessenen Misstrauen gegenüber Richtern, Staatsanwälten und Polizei.
Die vorgesehene Beurteilung minderschwerer Straftaten, die statt einer erheblichen Straftat für die Anordnung der DNA-Analyse genügen soll, dürfte mittels der geplanten Prognose prozessual fragwürdig und realitätsfremd sein. Die dazu vorzunehmende Gesamtschau muss eine Gleichwertigkeit der Straftaten zum Ergebnis haben; zudem muss der beurteilende Richter mit weiteren schweren Taten rechnen. Diese Anforderungen sind kaum einzuhalten bzw. dürften dann instanzgerichtlich einer Überprüfung kaum Stand halten.
Die CDU/CSU fordert seit langem, die DNA-Analyse zur Identifikation möglicher Straftäter einzusetzen. Dies fordern übrigens auch der Bundesinnenminister und fast alle Länderinnenminister. Alle weiteren Möglichkeiten der DNA-Analyse zur Erforschung von Erbanlagen, Krankheiten usw. sollen ausdrücklich davon ausgeschlossen sein. Es geht nur und ausschließlich um die Identifikation. Daher ist der genetische Fingerabdruck kein intensiverer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wie der normale Fingerabdruck oder Fotos.
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